Erfolg des BLV: Hitzefrei jetzt auch für Berufliche Schulen
Quelle: © Canva AI
Veröffentlicht am 8. Juli 2026
Der BLV begrüßt ausdrücklich, dass das Kultusministerium unserer Forderung nachgekommen ist und „Hitzefrei“ künftig auch an Beruflichen Schulen und in der gymnasialen Oberstufe ermöglicht. Unser Einsatz für praxistaugliche und gesundheitsgerechte Regelungen zeigt damit Wirkung.
Das Kultusministerium stellt klar, dass es kein grundsätzliches „Hitzefreiverbot“ an Beruflichen Schulen gibt. Vielmehr liegt die Entscheidung in der Verantwortung der jeweiligen Schulleitung. Maßgeblich sind dabei das Wohl der Schülerinnen und Schüler sowie die konkreten örtlichen Gegebenheiten. Gleichzeitig weist das Ministerium darauf hin, dass hier aufgrund der Besonderheiten der dualen Ausbildung pragmatische Lösungen vor Ort erforderlich sind. Da für Auszubildende die Schulzeit als Arbeitszeit gilt, sind die Ausbildungsbetriebe in entsprechende Entscheidungen einzubeziehen.
Der BLV sieht darin ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Herausforderungen extremer Hitze. Hohe Temperaturen belasten nicht nur Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Lehrkräfte erheblich. Gute Lern- und Arbeitsbedingungen sind nur dann gewährleistet, wenn der Gesundheitsschutz aller am Schulleben Beteiligten angemessen berücksichtigt wird.
Wir bedanken uns beim Kultusministerium dafür, dass unsere Anregungen aufgegriffen und die Handlungsmöglichkeiten der Schulleitungen an Beruflichen Schulen nun ausdrücklich klargestellt wurden. Dies schafft mehr Rechtssicherheit und ermöglicht es den Schulen, bei hohen Temperaturen im Sinne des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation vor Ort verantwortungsvoll zu handeln.
Hier Externer Link finden Sie die Informationen des Kultusministeriums zum Thema Hitzefrei.
Hier lesen Sie die Pressemitteilung des BLV vom 26. Juni 26 mit den Forderungen.
Veröffentlicht am 8. Juli 2026