Tarifbeschäftigte

Die Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (L.i.A.) stellen gegenüber den beamteten Lehrkräften die deutlich kleinere Gruppe dar (2022 ca. 14 %). Dennoch sind die Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis eine bedeutende Gruppe, da nur über diese die besonderen und überraschend auftretenden Bedarfe, z.B. in Mangelfächern, in der Krankheitsvertretung oder der Vertretung aus anderen Gründen gedeckt werden können. Tarifbeschäftigte unterliegen in vielen Bereichen speziellen Regelungen im Verhältnis zu den Beamten. Diese sind zu kennen und dann auch zu berücksichtigen. Wichtig hierfür sind der aktuelle Tarifvertrag sowie die entsprechenden Kommentare dazu, die Entgeltordnung und seine Erläuterungen sowie das Arbeitsrecht als rechtliche Basis.
Tarifvertrag und Arbeitsverhältnis
Tarifvertrag
Die Lehrkraft im Arbeitnehmerverhältnis (L.i.A.) wird im Dienst des Landes nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt. Dieser regelt gleichzeitig alle wesentliche Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses. Durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen einer Lehrkraft und dem Land Baden-Württemberg wird der geltende Tarifvertrag (TV-L) Inhalt des Arbeitsvertrages. Der letzte Tarifvertrag (TV-L) wurde im Herbst 2021 (Link zum TV-L bzw. zum Tarifänderungsvertrag vom 21.11.2021) geschlossen. Entgelttabelle ab 01-12-22
Tarifverhandlungen und Demonstration am Donnerstag, 30.11.2023 in Stuttgart
Seit Oktober 2023 finden die aktuellen Tarifverhandlungen statt. Die zweite von drei Runden der Tarifverhandlungen der Länder TV-L 2023 endete ergebnislos. Trotz steigender Steuereinnahmen und dramatischem Lehrkräftemangel an Schulen, liegt kein Angebot der Arbeitgeber vor. Als Reaktion darauf weitet der BLV seine Protestaktionen und Warnstreiks aus. Begleitend zu den laufenden Tarifverhandlungen findet in Stuttgart eine zentrale Protestkundgebung statt. BLV und BBW rufen zum Warnstreik am 30.11.2023 auf!
Mitmachen! - Gemeinsam Druck machen! – Jede und jeder Einzelne zählt! Tarifbeschäftigte im Warnstreik, Beamtinnen und Beamte während ihrer Mittagspause oder in ihrer Freizeit und Pensionärinnen und Pensionäre. Wir treffen uns zur Aufstellung um 11:00 Uhr in der Lautenschlagerstraße gegenüber dem Hauptbahnhof. Hier finden Sie die Anfahrtsbeschreibung mit dem BLV-Bus oder Nahverkehr.
Ansprechpartner/innen




Rund um den Renteneintritt
Altersteilzeit (ATZ)
Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit wurde bis 2025 verlängert. Altersteilzeit kann für schwerbehinderte Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis in Anspruch genommen werden, die einen Behinderungsgrad (GdB) von mindestens 50 haben.
Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der vollbeschäftigten schwerbehinderten Lehrkräfte ermäßigt sich auf Antrag entsprechend um zwei bis vier Deputatsstunden. Bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ermäßigt sich die Unterrichtsverpflichtung anteilig entsprechend deren Beschäftigungsumfang. Gerade bei Teilzeitbeschäftigung ist die Verrechnung von Stundenbruchteilen nicht ganz einfach. Im BLV im Mitgliederbereich finden Sie dazu weitere Informationen.
Rente
Die Altersversorgung von Lehrkräften i.A. basiert auf der gesetzlichen Sozialversicherung. Deshalb werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung geleistet, die je zur Hälfte vom Arbeitgeber (Land Baden-Württemberg) und dem Beschäftigten bezahlt werden. Zudem ist über den Arbeitsvertrag eine Mitgliedschaft in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL) vereinbart. Hierzu zahlt der Arbeitgeber einen deutlich höheren Beitrag als der Beschäftigte. Beim Beschäftigten werden die Beiträge direkt vom Gehalt einbehalten und an die Versicherungsträger gezahlt.
Aufgrund der bekannten Herausforderungen durch den demographischen Wandel, empfiehlt es sich zudem eine private Vorsorge für das Alter zu betreiben. Zukünftig wird das Niveau der Rentenleistungen, verglichen mit dem vorhergehenden Nettoeinkommen sinken.