Elternzeit

Vater und zwei Kleinkinder mit Besen und Kehrblech. Vaterschaftsurlaub.

Persönliche Beratung: der Mehrwert für BLV-Mitglieder

Sie haben Fragen zu der Ferienreglung, der Höhe des Deputats in Elternzeit, zur Aufteilung der Elternzeit oder anderes? BLV-Mitglieder erhalten ausführliche Informationen im Mitgliederbereich. Für individuelle Beratungen hinsichtlich Ihrer beruflichen Situation stehen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen gerne zur Verfügung. Über das Kontaktformular können Sie der zuständigen Person direkt eine Nachricht zukommen lassen. Auch in der Fragenrubrik im Mitgliederbereich können Sie eine Frage stellen oder ggf. gleich die passende Antwort finden.

Informationen zu Elternzeit und Elterngeld

Jeder Person, die ein (eigenes oder rechtliches) Kind bekommen hat, hat den Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Diese Elternzeit kann in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden und muss spätestens bis zum achten Geburtstag des Kindes genommen sein, ansonsten verfällt der Anspruch. Hat man drei Zeitabschnitte genutzt, aber noch nicht die vollen 36 Monate, dann ist der Anspruch auf Elternzeit durch die drei Zeiträume abgegolten.

Wenn man berufstätig ist und Elterngeld beziehen möchte, muss i.d.R. auch Elternzeit beantragt werden. Allerdings ist der Beginn eines Elterngeldmonats von dem Geburtstermin abhängig (Bsp.: Geburt des Kindes 8. Mai – Beginn eines Elterngeldmonats immer der 8. eines Monats).

Während der Elternzeit als auch während des Elterngeldbezuges kann in gewissen zeitlichen Grenzen in Teilzeit gearbeitet werden. Hier sind verschiedenste Konstellationen möglich, die immer in Abhängigkeit der individuellen Situation der Lehrkraft zu betrachten sind.

Für Beamte sind die Regelungen in der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO) hinterlegt. Für Angestellte gelten das Mutterschutzgesetz (MuSchuG), Bundeselterngeldgesetz (BEEG), Elternzeitgesetz.

Elternzeit für Lehrkräfte an Beruflichen Schulen in Baden-Württemberg

Für Personen im Schuldienst in BW gelten zu den oben genannten Regelungen noch weitere Regelungen, z. B. das Aussparverbot der Ferien.

Für unsere Mitglieder haben wir alle relevanten Informationen und Regelungen im BLV Spezial: Elternzeit und Elterngeld zusammengefasst. Schauen Sie einfach in unsere Rubrik "Publikationen".

Infomaterial

DBB Broschüre Elterngeld Elternzeit

  • DBB Broschüre Elternzeit Elterngeld

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