FAQ/Fragenrubrik

Unsere Mitglieder schicken uns regelmäßig ihre Fragen, die von unseren Experten individuell und kompetent beantwortet werden. Über die Jahre konnten wir so eine Fragen-Sammlung aufbauen, von der nun alle BLV-Mitglieder profitieren.

Dieser Service ist exklusiv für unsere Mitglieder. Sie wollen die Antworten sehen oder selbst eine Frage stellen? Dann werden Sie Mitglied und registrieren Sie sich bitte bei uns für den Mitgliederbereich!

Hier ein Beispiel aus unsrer Sammlung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie gehe ich vor, um weiter unter 75% Teilzeit arbeiten zu können, wenn ich bei Deputatserhöhung meine Gesundheit gefährdet sehe?
Ich habe keine Schwerbehinderung, habe aber mehrere chronische Erkrankungen, deren Verlauf deutlich durch Stress beeinflusst wird und die auch viel Zeit kosten (viele Arzttermine, Physiotherapie etc.). Zum Selbstschutz arbeite ich daher nur 68%, womit ich schon hart am Limit bin, das ich leisten kann. Da ich aber keine Kinder oder Eltern pflege, gilt meine Teilzeit als "voraussetzungslos". Eine Erhöhung um zwei Deputatsstunden wäre für mich eine Katastrophe. Wie kann ich erreichen, dass ich mein Deputat von 17 Stunden behalten kann? Sollte ich jetzt schon ärztliche Gutachten einholen? Wenn ja, welche Form müssten diese haben? Oder reichen Belege der Diagnosen? Muss ich diese bei der Meldung stellenwirksamer Änderungen angeben? Oder reicht hier die Anmerkung "aus gesundheitlichen Gründen"? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit Anmerkungen zu machen oder kann ich damit rechnen, dass ich sowieso Widerspruch einlegen muss? Zu welchem Zeitpunkt kann/sollte ich das dann tun? Es wäre schön, wenn Sie für alle betroffenen Teilzeitkräfte eine genaue Anleitung bzw. einen Fahrplan veröffentlichen könnten, wie die genaue Vorgehensweise aussehen sollte, damit man am Ende nicht blöd dasteht, weil man nicht von heute auf morgen ärztliche Gutachten besorgen kann oder weil man irgendwo einen Formfehler gemacht hat.
Antwort vom Experten Tina Stark

Stand heute (15.10.2023) liegen noch keine konkretisierenden Vorgaben vom KM vor. Wir werden unsere Mitglieder informieren, sobald konkretisierende Vorgaben vorliegen.

In jedem Fall raten wir bei chronischen Erkrankungen, auch ohne Vorliegen eines GdB, sich unbedingt von unseren Experten / Schwerbehindertenvertretungen beraten zu lassen. Diese können Ihnen die Möglichkeiten und Vorteile einer anerkannten Schwerbehinderung, Schwerbehindertenermäßigungen, Teildienstfähigkeit und ggf. weiteren Sonderregelungen für Lehrkräfte mit chronischen Erkrankungen, GdB und/oder Gleichstellung auch hinsichtlich voraussetzungsloser Teilzeit nennen.

Themengebiet: Schwerbehinderung, Teilzeit
Widerspruch zur Erhöhung Kostendämpfungspauschale
Mir ist nicht klar, welches Datum ich bei dem Widerspruch einsetzen muss. Ist es das Datum meines ersten Beihilfebescheids 2022 ( bei dem die Kostendämpfungspauschale abgezogen wurde) oder geht es auch um frühere Jahre, weil ja evtl. seit 2013 etwas nicht in Ordnung war. Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar; angesichts des Zeitdrucks. Auf jeden Fall vielen Dank für Ihre/ Eure Arbeit!
Antwort vom Experten Tina Stark

Jeder Beihilfebescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung
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Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, Fellbach erhoben werden.

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Sie können nur innerhalb dieser Frist gegen einen Beihilfebescheid Widerspruch einlegen. Rückwirkend ist dies nicht möglich.

Themengebiet: Beihilfe, Kostendämpfungspauschale
Aufgaben ohne Anrechnungsstunden?
Für eine Aufgabe an der Schule habe ich bisher Anrechnungsstunden erhalten. Darf die Schulleitung diese Aufgabe auch ohne Anrechnung anordnen?  
Antwort vom Experten Martin Fillinger

Nach Verwaltungsvorschrift dient das allgemeine Entlastungskontingent der Wahrnehmung besonderer Aufgaben und dem Ausgleich unterschiedlicher zeitlicher Belastungen einzelner Lehrkräfte. Die Kürzung von Anrechnungsstunden hat Schulorganisation und Schulqualität beeinträchtigt und zu einer Mehrbelastung der Lehrkräfte geführt. Die Schulleitung ist in Erfüllung ihrer Aufgaben weisungsberechtigt gegenüber den Lehrkräften (SchG, § 41) und kann dementsprechend Aufgaben delegieren. Dies erfolgt nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz und berücksichtigt das gesamte Kollegium. Wenn nun im Zusammenhang mit der Wahrnehmung einer besonderen Aufgabe eine Anrechnung wegfällt, kann die Schulleitung für die betreffende Lehrkraft eine Entlastung bei anderen allgemeinen Dienstaufgaben anweisen: z.B. Pausenaufsicht, Prüfungskorrekturen oder Klassenlehrkraft.

Themengebiet: Anrechnungsstunden, Dienstrecht
In welcher Besoldungsgruppe sind nun die TOL nach der Anpassung (01.12.2022)?
Für Technische Lehrkräfte  gab es bis zum Ende 11/2022 ein Beförderungsamt, von TL und zu TOL (A10/E9 nach A11 /E10). Mit der Reform ( BVAnp-ÄG 2022) steigen alle TL mit A11 ein.  Welches Beförderungsamt gibt es dann für verdiente Lehrkräfte die sich bereits in A11/E10 befinden. Gibt es dann eine Beförderungsmöglichkeit nach A12?
Antwort vom Experten Bernd Baisch

Mit dem BVAnp-ÄG 2022 werden alle neuen TL in  A11/E10 eingestellt und der Bestand überführt. Die Amtsbezeichnung ist TOL. Für das langjährige Engagement verdienter und erfahrener Kolleginnen und Kollegen gibt es aktuell kein Beförderungsamt. Alle Lehrkräfte in der Laufbahn TL ohne Funktionsstelle befinden sich derzeit im gleichen Beförderungsamt.

Entwicklungsmöglichkeit bietet im Moment nur eine Funktionsstelle.
Die Zahl der Funktionsstellen in A12 (die immer mit einer speziellen berufsfeldbezogenen Aufgabe verknüpft sind) ist im Staatshaushaltsplan festgelegt. Freiwerdende Stellen werden unter Einbeziehung der zu beteiligenden Stufenvertretung (BPR) laufend im KuU ausgeschrieben.

Der BLV fordert schon seit langem und jetzt erneut eine Erhöhung der Funktionsstellen sowie jetzt neu die Schaffung eines neuen Beförderungsamtes bzw. einer Entwicklungsmöglichkeit für Lehrkräfte in A11 (z.B. Öffnung des Aufstiegs nach A13 aus A11 (bisher nur aus A12 möglich)).

Themengebiet: Beamtenverhältnis, BVAnp-ÄG 2022, Dienstrecht, Tarifbeschäftigte, Technische Lehrkräfte
TL Anhebung auf A11 - aber warum sinkt meine Stufe?
Mit Freude haben wir Technischen Lehrkräfte die Nachricht vernommen, dass der Einstieg ab sofort bei A11 beginnt. Eine tolle Nachricht! Heute kam nun die erste Gehaltsmitteilung: ich war vorher in A10 Grundgehalt Stufe 6, nun bin ich zwar in A11, aber die Grundgehaltsstufe ist jetzt 4. Gibt es dafür eine logische Erklärung?  
Antwort vom Experten Tina Stark

Wir freuen uns auch, dass die Technischen Lehrkräften nun nach A11 überführt wurden. Im Rahmen des BVAnpÄG 2022 hat sich auch die Stufenzuordnung geändert. Es gibt eine komplett neue Besoldungstabelle, in der es nun nur noch 10 Stufen gibt (zuvor waren es 12). Durch die Reduktion der Anzahl der Stufen hat sich auch die Stufennummer geändert. Dies soll in keinem Fall zu einer Benachteiligung führen.

An Ihrem Beispiel:

A10 (Stufe 6) 3.597,21 € (Besoldungstabelle gültig ab 1. Jan. 2021) entspricht jetzt in der neuen Besoldungstablelle (gültig ab 1. Dez. 2022) der Besoldungsgruppe A10 (Stufe 4) mit 3.697,93 €. Mit der neuen Stufenzuordnung ist also keine Verschlechterung verbunden.

Durch die Überführung nach A11 (Stufe 4) hat sich Ihre Besoldung auf 4.055,56 € erhöht.

Die geänderte Stufenzahl der neuen Besoldungstabelle wirkt sich auch auf bisherige Stelleninhaber in A11 aus. Die dort auf der Gehaltsmitteilung vermerkte Nummer der Stufe hat sich ebenfalls geändert (s.o.).

Themengebiet: Besoldung, BVAnpÄG, Technische Lehrkräfte
Vertretungsstunden bei Teilzeitbeschäftigten
Muss ich als teilzeitbeschäftige Lehrkraft auch an unterrichtsfreien Tagen für Vertretungsunterricht an die Schule kommen? / zur Verfügung stehen?
Antwort vom Experten Bernd Baisch

Ja, wenn dienstliche Belange es erfordern, müssen auch Lehrkräfte in Teilzeit zusätzlichen Dienst, entsprechend ihrem Deputat, leisten.

Für die Entlohnung  der geleisteten Mehrarbeit gilt die aktuelle Bestimmung zu Mehrarbeitsunterricht (MAU).

Themengebiet: Arbeitszeit, Dienstrecht, Mehrarbeit, Teilzeit
Wie beantrage ich eine Bildschirmarbeitsplatzbrille?
Wer bekommt eine Arbeitsplatzbrille erstattet und wie läuft das Verfahren für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille bei Lehrer*innen?
Antwort vom Experten Bernd Baisch

Antwort vom Experten: Arbeitsplatzbrillen werden bei dem Erfordernis einer Bildschirmbrille vom Land erstattet.

Grundsätzlich stehen zwei Wege zur Verfügung. Bevorzugt durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung beim B.A.D. (durch einen Online vereinbarten Individualtermin oder durch die turnusmäßige Vorsorgeuntersuchung). Diese turnusmäßige Untersuchung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen ArbMedVV. Der Rollout war für KW 45/2020 geplant. Alternativ ist ein Besuch beim eigenen Augenarzt (Rezept für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille). Für diesen Fall müssen diese Kosten für den Arzt selbständig über die Beihilfe abgerechnet werden. Bei einer der beiden Untersuchungen muss die Notwendigkeit einer Sehhilfe festgestellt und entsprechend bescheinigt werden.

Es folgt die Beantragung beim zuständigen Sachbearbeiter am RP (Internet-Suchstichwort z.B.  “RP xx, Arbeits- und Gesundheitsschutz“). Dieser versendet dann ein Bestellformular.

Das Bestellformular enthält Informationen zum Arbeitsplatz (Abstände Auge – PC, ggf. durch den Antragsteller ermittelt) sowie Hinweise für die Anforderungen an die Sehhilfe. Es bedarf eine Stellungnahme des Augenarztes auf diesem Formular.

Bei der Wahl des Optikers ist man an die Kooperationspartner (Informationen hierzu kommen jeweils vom RP) gebunden, nur so ist die maximale / volle Kostenübernahme (bis zur Kostenobergrenze) der Sehhilfe möglich. Nach Beratung im Fachgeschäft erstellt dieses auf dem Bestellformular ebenfalls eine Stellungnahme und die Brille wird angefertigt.

Das Bestellformular, das Rezept und die Rechnung werden nun postalisch an den Sachbearbeiter am RP mit der Bitte um Kostenerstattung übermittelt. Nach sachlich / fachlicher Prüfung erfolgt die Kostenerstattung durch das RP bis zu den mit den Kooperationspartnern vereinbarten Höchstsätzen.

Aus persönlicher Erfahrung empfehle ich die vom RP zur Verfügung gestellten Erstattungsätze mit dem Optiker vor der Bestellung abzugleichen und auch die durch das RP erstellte Abrechnung zu kontrollieren.

 

Themengebiet: Beihilfe, Gesundheitsschutz
Wieviel Unterrichtsstunden darf ich max. an einem Tag unterrichten, bei vollem Deputat?
Ich habe dieses Schuljahr einen Unterrichtstag mit 8h Unterricht. 1.-4. Stunde, Hofaufsicht, 2 Stunden frei, 7.-10. Stunde ist das zulässig?
Antwort vom Experten Thomas Speck

Leider ist das zulässig. Für Lehrerinnen und Lehrer gilt die Lehrerarbeitszeitverordnung. Sie regelt das Deputatsmodell. Hier finden sich aber keine Regelungen zur Höchstarbeitszeit oder zu Pausenregelungen. Daher ergibt sich die tägliche Höchstarbeitszeit auch für Beamte aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Demnach beträgt die tägliche Arbeitszeit i.d.R. 8 volle Zeitstunden, maximal sind 10 Stunden zulässig. Nach sechs Stunden Arbeit steht dem Beschäftigten eine Pause von 30 Minuten zu. Nach neun Stunden verlängert sich die Pause auf 45 Minuten. Beschäftigte dürfen nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause arbeiten. Diese Vorgaben werden in Ihrem Fall eingehalten. Der Dienstherr erwartet, dass Sie Ihre Pause in den beiden Hohlstunden nehmen. Falls an Ihrem 8h Unterrichtstag im Anschluss noch weitere Dienstverpflichtungen wie etwa Elterngespräche, Konferenzen oder Elternabende dazu kommen, könnte es sein, dass die Höchstarbeitszeit überschritten wird.

Themengebiet: Arbeitszeit, Dienstrecht
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