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Altersteilzeit für Schwerbehinderte bis 2030 beschlossen!

Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit für den Bereich des Arbeitgeberverbands öffentlicher Dienst Baden-Württemberg (TV ATZ BW) wurde auf Initiative des dbb erneut verlängert. Bei der Unterzeichnung am 30. Juni 2025 haben sich der dbb sowie das Finanzministerium Baden-Württemberg auf die Fortführung der tarifvertraglichen Regelung verständigt. Der Wechsel in die finanziell abgesicherte Altersteilzeit ist damit bis zum 31. Dezember 2030 für schwerbehinderte Tarifbeschäftigte weiterhin möglich.

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