Rote Karte für die Sommerarbeitslosigkeit angehender Lehrkräfte

Veröffentlicht am 9. Juli 2026

Am 8. September 2023 wurde ich vereidigt. Es war ein Freitag, natürlich der letzte Freitag vor Schuljahresbeginn. Um das Schuljahr für meine damals acht Klassen inklusive meines Einführungstages für mein BK1 als Klassenlehrkraft vorzubereiten, gab mir mein Dienstherr eben diesen einen Tag. Und davor?

Am 31. Juli hatte mein Vorbereitungsdienst geendet und so rutschte ich im August in die Arbeitslosigkeit und durfte Bürgergeld beantragen. Ich durfte meinen widerwillig reagierenden WG-Mitbewohnerinnen erklären, dass das Jobcenter im Zuge meiner Bestätigung, dass es sich bei uns drei Frauen um eine Zweck-WG und keine Bedarfsgemeinschaft handelte, ihre Geburtsdaten benötigte. Aufgrund dieser Wohnsituation hatte ich Anspruch auf Bürgergeld und hatte damit einen Vorteil gegenüber meinen Referendarskolleginnen und -kollegen, die frisch mit ihren im Studium kennengelernten Partnern oder Partnerinnen zusammengezogen waren. Diese mussten nun feststellen, dass der Staat deren Einkommen anrechnete und somit in den meisten Fällen kein Bürgergeldanspruch vorhanden war.

In meinen Einzelberatungen als Ansprechpartnerin für Junglehrkräfte habe ich jedes Jahr mindestens einen Fall, in dem die Beratungssuchenden absolut entsetzt sind, dass der Staat hier keinen Unterschied macht, ob man verheiratet oder unter einem Jahr ein Paar und frisch zusammengezogen ist. Gerade letzteres Beispiel ist keine Situation, in der die angehende Lehrkraft durch den frisch gebackenen Partner finanziert werden will. Also sprechen wir in der Einzelberatung zwangsweise auch darüber, ob man sich Geld von der Familie leihen oder wie man vor bzw. nach einem möglicherweise dienstlich notwendigen Umzug einen Sommerferienjob unterbringen kann. Es lässt sich sicherlich kritisch hinterfragen, ob man so in der Lage ist, genug Kraft zu sammeln, um erholt und tatkräftig in das erste intensive Jahr als fertige Lehrkraft zu starten. Für mich bleibt die Frage: Wie kann das sein?

Wie kann es sein, dass dieses strukturelle Problem immer noch nicht gelöst wurde? Wie kann es sein, dass befristet beschäftigte Lehrkräfte seit 2023 über die Sommerferien bezahlt werden, Lehrkräfte nach dem Vorbereitungsdienst aber weiter über die Sommerferien entlassen werden? Wie kann es sein, dass Referendarinnen und Referendare sich eineinhalb Jahre verausgaben, Unterricht vorbereiten, Lernende begleiten, Klassenarbeiten konzipieren und korrigieren, Prüfungen absolvieren, massenweise Wochenenden und Feiertage opfern, um all den Anforderungen des Vorbereitungsdienstes gerecht zu werden, eine Stelle im gleichen Bundesland – also beim gleichen Dienstherrn – bekommen und in den Sommerferien dazwischen zum Jobcenter gehen müssen, um ihre Miete zu bezahlen? Das ist keine Wertschätzung! Diesem Problem zeigen wir die rote Karte.

Liebe neue Landesregierung!
Es ist Zeit, diese Forderung nicht nur – wie es im Koalitionsvertrag steht –
zu prüfen. Es ist Zeit diese Forderung endlich umzusetzen!

 

Wer junge Lehrkräfte für den Beruf gewinnen und langfristig binden möchte, muss auch für faire und kontinuierliche Beschäftigungsbedingungen sorgen. Die Beendigung der Sommerarbeitslosigkeit ist in diesem Sinne ein wichtiger Baustein, um die Attraktivität des Lehrberufs nachhaltig zu stärken.

Sie ist schon lange eine zentrale Forderung  des BLV.

Stefanie Lorenz

Veröffentlicht am 9. Juli 2026

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