Unter die Lupe nehmen…

Quelle: Sahil Singh via Canva

Veröffentlicht am 16. Juli 2026

Anders als andere (duale) Ausbildungsgänge sind die Ausbildungen im Bereich Sozialpädagogik und Pflege in Baden-Württemberg als „quasi-duale“ Ausbildungen in den Schularten Berufskolleg bzw. als Berufsfachschule organisiert. Da es in diesen sozialen Berufen keine Kammern gibt, welche für die Ausbildung zuständig sind und die dualen Partner für die Ausbildung koordinieren, gilt die Berufliche Schule als gesamtverantwortlich für die Durchführung der Ausbildung.

Dies mag zunächst als Formalismus erscheinen, aber im tagtäglichen Tun ergibt sich für die betroffenen Schulen ein umfangreiches Paket an zusätzlichen Aufgaben.

Schon vor Beginn der Ausbildung müssen die Abteilungsleitungen der Beruflichen Schulen in beiden Bereichen prüfen, ob der Bewerber die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört zum Beispiel, ob ein passender, den Regularien der Ausbildung entsprechender Ausbildungsvertrag vorliegt, ob weitere notwendige Qualifikationen vorhanden sind und gegebenenfalls muss z. B. im Bereich der Pflege auch das Sprachniveau von ausländischen Bewerbern überprüft werden. Meist hängt in solchen Fällen auch noch der zur erlangende Aufenthaltstitel zur Einreise nach Deutschland als Rattenschwanz dahinter. Da es keine formellen Vorgaben für den jeweiligen Ausbildungsvertrag gibt, ist jeder Vertrag individuell gestaltet und bedarf einer genauen Prüfung. Gleichzeitig sollen die Schulen mit den kooperierenden Einrichtungen eigene Kooperationsverträge zur Sicherung der Ausbildungsqualität abschließen. Eine Prüfung der Ausbildereignung ist nicht vorgesehen, hier vertraut man auf die Ausbildungspartner. Der Ausbildungsplan wird durch das schulische Curriculum vorgegeben, das jede Schule erstellen muss und im Austausch mit den kooperierenden Einrichtungen erweitert und ergänzt wird, um die Theorie-Praxis-Verzahnung zu optimieren. Dafür veranstaltet die Schule regelmäßige Austauschrunden mit den Ausbildern der Einrichtungen und deren Trägern.

Zu einer erfolgreichen Ausbildung gehört daneben auch die individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler und der ausbildenden Einrichtung. Gerade in Bereich der sozialen Berufe erleben wir derzeit eine Zunahme von Beratungsfällen, da insbesondere die psychischen Belastungen bei den Auszubildenden, aber auch andere Problemstellungen zunehmen. Dies erfordert zunehmend das Eingreifen der Abteilungsleitung in Form von vielen Gesprächen und runden Tischen mit den quasi-dualen Partnern, um gute Lösungen für die Auszubildenden zu finden und Ausbildungsabbrüchen entgegenzuwirken.

Die Schulen im Bereich Pflege und Sozialpädagogik sind wahre Organisationstalente, da sie neben den regulären Praxisbesuchen (mind. zwei pro Schüler pro Schuljahr) die Organisation und Durchführung sämtlicher umfangreicher schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfungen sowie Facharbeiten usw. allein stemmen müssen. Hinzu kommen zahlreiche Schulfremdenprüfungen, da nur staatliche Schulen die Zulassung zur Prüfungsdurchführung bei Berufen mit staatlicher Anerkennung haben. So gewinnen wir in Zeiten des Fachkräftemangels durch den (neuen) Bildungsgang Kita-Direkteinstieg neue sozialpädagogische Assistenzen und auch angehende Erzieherinnen und Erzieher dazu. Für die Schule bedeutet dies aber mindestens ein weiteres Prüfungszeitfenster, so dass im Prinzip in Dauerschleife von Dezember bis Juli durchgängig geprüft wird. Die Pflegeeinrichtungen machen aufgrund des Fachkräftemangels Druck bei den Prüfungen. Dies zeigt sich bei den regelmäßig vorkommenden Widersprüchen und juristischen Verfahren aufgrund des Nichtbestehens der Prüfung aus unterschiedlichen Gründen – im Sinne „jedes Nichtbestehen zieht einen Widerspruch nach sich“ – und führt häufig zu einem weiteren erheblichen Zusatzaufwand.

Bedenkt man abschließend das große Engagement und die Vielzahl an zuvor beschriebenen Aufgaben, die sozialpädagogische und pflegerische Fachlehrkräfte und Abteilungsleitungen in unseren Schulen leisten, so steht deren statistisch berechnete Entlohnung in keinem Verhältnis zum Umfang der Tätigkeit.

Das Referat HPSL des BLV setzt sich stetig für die Belange seines Bereichs ein und geht in den Diskurs mit den Verantwortlichen in der Schulverwaltung.

Der BLV fordert: 

  • Erhöhung der Freistellung für Schulische Leitungsaufgaben für die Bereiche Sozialpädagogik und Pflege aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands (auch hinsichtlich Beratung von SchülerInnen und Einrichtungen/Ausbildungsträgern)
  • Adäquate Entlastung der Kolleginnen und Kollegen für den erheblichen Korrekturaufwand von umfangreichen Facharbeiten, Prüfungsarbeiten Tätigkeitsberichten und für die Prüfungsaufgabenerstellung (praktische Prüfung, Schulfremdenprüfungen)
  • Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen bei der schulindividuellen Curriculumsarbeit sowie Zeit und Raum für die qualitative Weiterentwicklung und den fachlichen Diskurs – neben den vielfältigen Alltagsaufgaben
  • Vereinheitlichte Vorlagen für Arbeits- und Praktikumsverträge zur Erleichterung der inhaltlichen Prüfung

 

Michaela Keinath

Veröffentlicht am 16. Juli 2026

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