Beamte




        
            
                            

Wir für Beamtinnen und Beamte

Lehrkräfte sind in vielen Fällen Beamtinnen und Beamte. Damit haben Sie besondere Pflichten, aber auch besondere Rechte. Für diese Rechte treten wir ein. Gerade in den letzten Jahren waren Lehrkräfte immer wieder von staatlicher Sparpolitik betroffen: verspätete Übernahme von Tarifabschlüssen, versuchte Nullrunden und Beihilfekürzungen sind hier nur einige Beispiele.

Gemeinsam mit dem Beamtenbund Baden-Württemberg als starke gewerkschaftliche Spitzenorganisation vertritt der BLV die Interessen der Lehrkräfte an beruflichen Schulen.

So konnten in jüngster Zeit einige Erfolge wie z.B. die Rücknahme der Kürzungen bei der Eingangsbesoldung oder der Wegfall von Beförderungssperren erzielt werden.

Ansprechpartner/in

Aktivitäten und Neuigkeiten

Der BLV ist nun auch im BBW (Beamtenbund Tarifunion BW) stark vertreten.

Seit 2022 stellt der BLV mit Tina Stark die stellvertretende Landesleitung. Tina Stark ist aber nicht nur Vize von Kai Rosenberger, sondern leitet auch die Kommission Bildung und Wissenschaft im BBW. Damit sind wir auf allen Ebenen ganz vorne dabei und können die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen auf allen Ebene direkt und zeitnah einbringen. z.B. bei der Landespressekonferenz des Beamtenbunds mit Schwerpunkt Lehrkräftemangel oder dem persönliche Austausch mit der Kultusministerin.

  • Beamtenbund BaWü Landesleitung

  • 2023-LPK Stark Rosenberger

Aktuelles

BLV-Arbeitszeitstudie – Auf dem Weg zur Musterklage

Fast genau vor zwei Jahren hat der BLV zusammen mit der Universität Mannheim auf einer Landespressekonferenz die alarmierenden Arbeitszeitergebnisse der Studie veröffentlicht. Nun erfassen mehrere Lehrkräfte nochmal individuell ihre Arbeitszeit, um sich mit Hilfe von Rechtsanwälten des Beamtenbunds die Mehrarbeit auf juristischem Wege anerkennen zu lassen.

Mehr

1.440 Lehrerstellen – Was haben die Beruflichen Schulen davon?

Jahrelange Ausfälle und fehlende Krankheitsvertretung, schwierige Unterrichtsversorgung an Beruflichen Schulen und dann die zufällige Entdeckung von 1.440 unbesetzten Lehrerstellen. Das war eine interessante Erkenntnis in den Sommermonaten.

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Neues Schulgesetz zum Umgang mit digitalen Geräten – Lehrkräfte nicht allein lassen!

In Baden-Württemberg gibt es ab Anfang 2026 eine gesetzliche Änderung für Smartphones an Schulen, die mehr Autonomie bei der Festlegung von Regeln zur Handynutzung einräumt, anstatt eines generellen Verbots.

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Infomaterial

  • Arbeitszeit, Teilzeit, Mehrarbeit, Elternzeit, Urlaub, Sabbatjahr

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  • dbb-BLV-Info Alimentationsprinzip

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