Zentrale Erhebungen „ja“– aber nicht so

Ein BLV-Mitglied schaut grübelnd in seinen Laptop.

Veröffentlicht am 22. Juni 2026

Der BLV kritisiert die aktuellen zentralen Erhebungen zur Unterrichtspraxis in ihrer jetzigen Form deutlich. Zwar ist das Ziel einer evidenzbasierten Schulentwicklung richtig, doch die konkrete Ausgestaltung geht an der Realität der Schulen vorbei. Insbesondere an Beruflichen Schulen wird der tatsächliche Arbeitsaufwand massiv unterschätzt. Die Vielzahl betroffener Klassen führt zu einer erheblichen Zusatzbelastung. So droht aus einem sinnvollen Instrument ein bürokratisches Dauerprojekt zu werden.

Zudem sieht der BLV die Gefahr, dass Evaluationen vor allem als Kontrollinstrument wirken, wenn die zentralen Erhebungen wie aktuell Mathe Ergebnisse kursspezifisch der Schulleitung ausgegeben werden. Diese enge  Kopplung an die Schulaufsicht erhöht den Rechtfertigungsdruck der einzelnen Kolleginnen, Kollegen und Schulen. Beim Datenschutz sieht der BLV ein Grenzverletzung, wenn die Anonymität nicht gewährleistet ist. Klassenscharfe Auswertungen und vereinfachende Bewertungen untergraben das Vertrauen in die Verfahren und sind nicht akzeptabel.

Der BLV fordert:

  • eine deutliche Reduzierung und Fokussierung der Erhebungen, insbesondere auf das Schulklima
  • Einführung zentraler Erhebungen nur nach Erprobungsphasen
  • Wahrung des Datenschutzes

Betroffene Mathematiklehrkräfte, die den Datenschutz nicht gewahrt sehen, haben die Möglichkeit einen Prüfvorschlag beim Landesdatenschutzbeauftragten (LfDI) zu erbitten. Für weiterführende Informationen steht Ihnen gerne das Referat Dienstrecht des BLV zur Verfügung.

 

Benjamin Starke und Tina Stark | BLV-Standpunkt 1/2026

 

Veröffentlicht am 22. Juni 2026

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