Aktuelles zur amtsangemessenen Alimentation und Versorgung – einschl. Update mit Textbausteinen für Klagende
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Veröffentlicht am 7. Januar 2026
Hier geht es zu den Widerspruchsmustern und vielen weiteren Infos rund um das Thema Alimentation. Der BLV hilft!
Frist für die Einlegung verpasst? Ein Widerspruch und Antrag auf eine amtsangemessene Besoldung bzw. Versorgung ist nach dem 31.12.2025 nicht mehr zielführend. Denn es geht in jedem Jahr darum, mögliche Ansprüche für das laufende Haushaltsjahr zum Jahresende geltend zu machen. Somit ist ein Widerspruch frühestens erst wieder zum Jahresende 2026 sinnvoll – wir halten Sie auf dem Laufenden.
Weiterhin empfehlenswert bleibt jedoch ein Widerspruch gegen die Kostendämpfungspauschale. Dieser Widerspruch muss binnen Monatsfrist ab Zugang das betreffenden Beihilfebescheids eingelegt werden.
BLV-Infos und Musterschreiben betr. die amtsangemessene Alimentation, Versorgung, Inflationsausgleichszahlung während einer Elternzeit sowie Kostendämpfungspauschale stellen wir unseren Mitgliedern nachfolgend zur Verfügung – hierzu ist ein vorheriger Login erforderlich:
Veröffentlicht am 7. Januar 2026