Zumeldung des BLV: Neuregelung zur Förderung von Auszubildenden im Blockunterricht – langjährige Forderung des Verbands wird erfüllt

Veröffentlicht am 18. September 2026

Der Berufsschullehrerverband Baden-Württemberg (BLV) begrüßt ausdrücklich die vom Kultusministerium angekündigte Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der auswärtigen Unterbringung von Auszubildenden im Blockunterricht. Mit der klaren Zwei-Stunden-Regel für die tägliche An- und Rückfahrt greift das Land eine zentrale Forderung nach einer unbürokratischen Regelung auf, die der BLV seit Langem erhoben hat.

„Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass Auszubildende nicht benachteiligt werden dürfen, nur weil ihre Berufsschule nicht am Wohnort liegt. Die jetzt angekündigte, transparente und rechtssichere Regelung ist ein wichtiger Schritt und sie zeigt, dass sich der konsequente Einsatz unseres Verbands für die Berufliche Bildung auszahlt“, erklärt der BLV-Vorsitzende Dr. Christoph Franz.

Der BLV hatte sich in den vergangenen Jahren wiederholt für klare, einheitliche Kriterien bei der Förderung des Blockunterrichts eingesetzt und vor den Folgen einer uneinheitlichen Bewilligungspraxis gewarnt. Insbesondere für Berufe mit geringen Ausbildungszahlen sei der Blockunterricht oft die einzige Möglichkeit, eine Berufsausbildung überhaupt zu ermöglichen.

„Gute Berufliche Bildung darf nicht an der Entfernung zur nächsten Berufsschule scheitern. Mit der neuen Regelung erhalten Auszubildende, Betriebe und Schulen endlich die Verlässlichkeit, die sie brauchen“, so der BLV-Vorsitzende weiter. Der Verband dankt dem Ministerium für die Einbeziehung der Praxis bei der Erarbeitung der neuen Kriterien und kündigte an, die Umsetzung der Neuregelung an den Beruflichen Schulen im Land konstruktiv zu begleiten.

Der BLV vertritt rund 11.000 Lehrkräfte an Beruflichen Schulen in Baden-Württemberg.

Hier finden Sie unsere PM als PDF zum Download.

Veröffentlicht am 18. September 2026

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