Landespressekonferenz zur Analyse zum Einsatz von Cloud-Software an beruflichen Schulen

Veröffentlicht am 26. Juni 2023

Der BLV fordert die Prüfung des Einsatzes moderner Cloud-Software in Zusammenarbeit mit Fachfirmen im Rahmen eines Pilotversuches an ausgewählten beruflichen Schulen.

Pressemitteilung des BLV zum Einsatz moderner Cloud-Lösungen an beruflichen Schulen und zur Machbarkeitsanalyse der Datenschutz-Beratung Althammer & Kill

 

  • Analyse von Experten zeigt: Einsatz von modernen Cloud-Lösungen z. B. Microsoft 365 an beruflichen Schulen ist datenschutzkonform möglich
  • Berufliche Schulen sollten auch die Software einsetzen können, die in Industrie-, Handels-, und Handwerksbetrieben üblich ist
  • Beratung und Prüfung durch externe Dienstleister muss möglich sein

Stuttgart, den 26. Juni 2023 „Der Einsatz moderner Cloud-Lösungen an beruflichen Schulen ist datenschutzkonform möglich. Dies belegt die im Auftrag des BLV vorgenommene Analyse (Compliance-Check) zum Einsatz von Microsoft 365 an drei beruflichen Schulen. Das Kultusministerium sollte die Ergebnisse dringend ernst nehmen und den beruflichen Schulen endlich die Nutzung ermöglichen“, fordert der BLV-Vorsitzende Thomas Speck.

Die bisherigen Entwicklungen und Angebote bei der Schul-IT decken die Bedarfe der beruflichen Schulen bei Unterricht, Ausbildung und Prüfung nicht ab. Es gibt zwar Fortschritte, doch diese hinken den Bedarfen der beruflichen Schulen hinterher. So etwa beim digitalen Arbeitsplatz mit Office-Programmen der dPhoenixSuite. Diese sind leider nur eingeschränkt kompatibel mit dem bei Ausbildungsbetrieben sowie Schülerinnen und Schülern verbreiteten Microsoft 365. Wie kann es sein, dass Jugendliche und junge Erwachsene am Arbeitsplatz selbstverständlich cloudbasierte Lizenzsoftware verwenden dürfen, aber in der beruflichen Schule nicht? Teilweise gibt es Prüfungsvorschriften bei den Handels- und Handwerkskammern, in denen die Nutzung von Word und Excel beispielsweise vorgeschrieben ist. Hier muss es einen Unterschied zu anderen Schularten mit jüngeren Kindern geben. Industrie und Handwerk erwarten, dass berufliche Schulen Software auf Industriestandard verwenden.

BLV beauftragt Beratungshaus Althammer & Kill

Lange schon hätte das Kultusministerium den konkreten Einsatz von moderner Cloud-Software an ausgewählten Schulen, etwa an IT-Schulen prüfen können. In der Vergangenheit gab es konkrete Angebote beruflicher Schulen, um als Musterschulen ihr ausgefeiltes Nutzungskonzept inklusive Microsoft 365 von externen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Genauso wie sich mittelständische Unternehmen hinsichtlich des Datenschutzes beraten lassen, muss ein solches Verfahren mit externen Dienstleistern auch für berufliche Schulen möglich sein. Die benötigten Gelder muss die Politik bereitstellen. Da dies bislang nicht erfolgte, hat nun der BLV eine Analyse an drei beruflichen Schulen bei dem auf Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance spezialisierten Beratungshaus Althammer & Kill in Auftrag gegeben. Das Besondere an Thomas Althammer und seinem Team ist, dass die Expertinnen und Experten große Erfahrung sowohl in der Prüfung des Einsatzes von Open-Source-Produkten als auch von Lizenzsoftware haben. Das Prüfverfahren sollte klären, ob in drei sehr unterschiedlichen beruflichen Schulen eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfolgreich vorbereitet werden kann. „Ein riesiges Dankeschön geht an die beteiligten Schulen, an die Schulleitungen und an die Lehrkräfte. Ohne Ihren Einsatz wären wir nicht so weit gekommen. Bemerkenswert ist auch, dass es trotz des damit verbundenen Aufwandes noch weitere interessierte Schulen gab, die sich an der Analyse beteiligen wollten. Dies zeigt, dass berufliche Schulen bereit sind an datenschutzkonformen Lösungen zum Einsatz von Cloud-Lösungen mitzuwirken“, so Thomas Speck.

Die Anforderungen zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung sind an den beteiligten drei Schulen in vielen Bereichen erfüllt

Das Ergebnis der Compliance-Checks unter Berücksichtigung der im Nachgang vorgenommenen Durchsicht ausgehändigter Dokumente formuliert Datenschutzexperte Thomas Althammer folgendermaßen: „Die Anforderungen zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung sind in vielen Bereichen erfüllt. In einigen Bereichen besteht noch Nachbesserungsbedarf z. B. bei der Etablierung einer Passwort-Richtlinie für Microsoft 365 oder bei einem Konzept zur Wahrung der Betroffenenrechte. Mit fachmännischer Unterstützung und entsprechenden Ressourcen wäre dies für Schulen lösbar.“

Des Weiteren gibt es aktuelle Entwicklungen bei den Vereinbarungen zwischen der EU und den USA sowie bei Microsoft selbst, die eine datenschutzrechtliche Neubewertung erfordern. Die EU-Kommission ist dabei, mit dem Data Privacy Framework (DPF) ein Nachfolgeabkommen zu Privacy Shield auf den Weg zu bringen. Damit wäre eine Verarbeitung von Daten in die USA wieder legitimiert. Und auch Microsoft hat inzwischen reagiert und setzt das EU Data Boundary um, mit dem auch die meisten verbleibenden Verarbeitungen von amerikanischen Servern nach Europa geholt werden. Es werden noch Datentransfers außerhalb Europas bleiben, aber dann ausschließlich zur Wahrung der IT-Sicherheit. Aufgrund der seit Corona deutlich ausgeweiteten Home-Office-Nutzung und massiv gestiegener Cyber-Bedrohungen setzen Unternehmen in den letzten Jahren verstärkt auf moderne Cloud-Lösungen wie Microsoft 365. Im Lichte der Bedrohungslage und aufgrund der geringen IT-Ressourcen an Schulen bieten moderne Cloud-Lösungen Vorteile bei der IT-Sicherheit gegenüber selbst betriebener IT-Infrastruktur. Und auch die öffentliche Hand beschäftigt sich mit diesen Optionen. In Niedersachsen gibt es beispielsweise Projekte zur Einführung von Microsoft 365 beim Land und bei der Landeshauptstadt Hannover.

Angesichts der veränderten Lage und der vorliegenden Prüfergebnisse ist die Politik dringend gefordert, endlich auf die besonderen Bedürfnisse der beruflichen Schulen einzugehen. Es kann doch nicht sein, dass Schulleitungen und Lehrkräfte Angst haben müssen, dass ihre jahrelange Entwicklungsarbeit in Bezug auf digitalen Unterricht von heute auf morgen verloren geht. Daher fordert der BLV die Prüfung des Einsatzes moderner Cloud-Software in Zusammenarbeit mit Personen mit Fachexpertise im Rahmen eines Pilotversuches an ausgewählten beruflichen Schulen. Prozesse, die bei Unternehmen etabliert sind, können in Standards für berufliche Schulen übertragen werden, so dass es einen Leitfaden für alle Schulen geben kann.

Unsere Forderungen:

Beauftragung einer Fachfirma mit der Datenschutz-Folgenabschätzung an ausgewählten beruflichen Schulen

Bereitstellung der benötigten personellen und finanziellen Ressourcen für die am Pilotprozess beteiligten beruflichen Schulen

Festlegung eines Standardprozesses für den datenschutzkonformen Einsatz moderner Cloud-Lösungen unter Beteiligung des LfDI

Einrichtung einer zentralen Servicestelle zur Beratung der Schulen und zur Erstellung eines Leitfadens inklusive Standard-Vorlagen

Die Analyse von Thomas Althammer und seinem Team zeigt, dass es einen Weg zum rechtskonformen Einsatz moderner Cloud-Lösungen an beruflichen Schulen geben kann. „Ähnlich den Prozessen bei unseren Ausbildungsunternehmen muss das Land BaWü die Datenschutz-Folgenabschätzung durch einen externen Dienstleister unter Beteiligung des LfDI finanzieren. Die Ausbildungsunternehmen bezahlen dafür Fachfirmen. Dies muss auch für die beruflichen Schulen möglich sein. Davon könnten auch alle anderen Schularten in BaWü profitieren“, stellt der BLV-Vorsitzende abschließend fest.

Althammer & Kill:

Die Althammer & Kill GmbH & Co. KG hat sich als Beratungsunternehmen auf die Themen Datenschutz, Informationssicherheit, Cloud- & Cyber-Security und Compliance spezialisiert. Zum 40-köpfigen Team gehören Juristen, IT-Berater, zertifizierte Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsspezialisten. Das Unternehmen ist von den Standorten Hannover, Düsseldorf und Mannheim aus bundesweit für mehr als 500 Kunden unterschiedlichster Branchen tätig.

Weitere Infos: Althammer & Kill

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Hier finden Sie die Pressemitteilung als Pdf zum Download.

Hier finden Sie den Link zur kompletten Pressekonferenz auf dem BLV-YouTube-Kanal.

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Die beruflichen Schulen in Baden-Württemberg unterrichten im laufenden Schuljahr landesweit rund 329.000 Schülerinnen und Schüler. Der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg e. V. (Berufsschullehrerverband) vertritt in Baden-Württemberg mehr als 10.000 Lehrerinnen und Lehrer und hat im Bereich der beruflichen Schulen in allen Personalvertretungen auf Regierungspräsidiumsebene sowie im Kultusministerium die Mehrheit.

verantwortlich i. S. d. P. Thomas Speck, Oberdorfstr. 7a, 76698 Ubstadt-Weiher // Mobil: 0157 33986784 // Mail: info@blv-bw.de

Ansprechpartnerin Presse in der Geschäftsstelle: Vera Gögele // v.goegele@blv-bw.de // Tel +49 711 48 98 37-22

Ein Foto des Vorstandsvorsitzenden Thomas Speck erhalten Sie über folgenden Link: https://blv-bw.de/wp-content/uploads/2020/09/K1024_Speck_Thomas.jpg

 

Veröffentlicht am 26. Juni 2023

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