Geplante Schulöffnungen: Die Entscheidung zur Schulöffnung muss in Abstimmung mit der jeweiligen Schule getroffen werden

Veröffentlicht am 14. April 2020

„Die Gesundheitsexperten müssen sagen, was es braucht, um die Gesundheit der Lehrkräfte und Schüler zu schützen. Dann können die Schulen vor Ort entscheiden, ob sie das umsetzen können“, so der BLV-Vorsitzende heute in Stuttgart.

Die Entscheidung darüber, ob eine Schule geöffnet werden kann, braucht die Zustimmung der jeweiligen Schule, da nur die Schulleitung zusammen mit der Personalvertretung die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten der empfohlenen Schutzmaßnahmen einschätzen und beurteilen kann. Dies gilt für eine ganze Reihe von notwendigen Entscheidungen, so kann z.B. die maximale Gruppengröße nur unter Kenntnis der räumlichen Situation vor Ort festgelegt werden, wenn klar ist, dass ausreichend Abstand eingehalten werden kann. Zudem ist auch der sächliche Schulträger gefordert, die empfohlenen Hygienemaßnahmen umfänglich zu ermöglichen.

 Der BLV hält einen schrittweisen Einstieg in den Schulbetrieb für richtig. „Man sollte mit wenigen Gruppen beginnen, wenn das funktioniert, könnte man die nächsten Gruppen dazu nehmen“, stellt Thomas Speck fest. Es gibt aber auch Bereiche wie etwa die Pflege, bei denen es wohl so schnell keinen Schulbetrieb in Normalform geben kann. Hier gilt es unbedingt zu vermeiden, dass Schülerinnen und Schüler eine mögliche Infektion aus der Schule in Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen mitbringen.

Außerdem braucht es eine klarere Definition der Risikogruppen, so dass den Schulleitungen eine fundierte Grundlage zur Verfügung steht, um die betroffenen Lehrkräfte und Schüler schützen zu können. „Die bisherigen Hinweise sind nicht ausreichend. Hier wären präzise Informationen hilfreich, bevor es an den Schulen losgeht“, so der BLV-Vorsitzende. Und natürlich sind viele Lehrkräfte selbst Eltern oder Pflegende und müssen eine enorme Doppelbelastung meistern. „Wir machen uns Sorgen, was das mit unseren Kolleginnen und Kollegen macht“, führt Thomas Speck aus. Es muss geklärt werden, wie es mit der Kinderbetreuung aussieht.

 Der BLV setzt auch bei den weiteren Planungen zur Wiederaufnahme des Unterrichts auf einen guten Dialog mit den Verantwortlichen im Kultusministerium. „Die Gesundheit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schülerinnen und Schüler steht in allen Gesprächen an erster Stelle. Dieser bei allen Beteiligten vorhandene Grundkonsens ermöglicht pragmatische Lösungen, ohne die es in der momentanen Lage nicht weiterginge“, so Thomas Speck abschließend.

 

Veröffentlicht am 14. April 2020

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