BLV fordert Nachbesserung bei der Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte

Veröffentlicht am 22. Dezember 2023

Der Sockelbetrag muss ordentlich übertragen werden. Bereits erste Gespräche zwischen Beamtenbund/Tarifunion und Finanzministerium. Der BLV fordert verfassungskonforme Besoldung.

Erste positive Signale aus dem Finanzministerium lassen darauf schließen, dass die Landesregierung bei der Übertragung des Tarifergebnisses TV-L den Beamtinnen und Beamten entgegenkommen wird. „Unser konsequentes Nachhaken zeitigt offensichtlich Erfolg“, erklärte BBW-Chef Kai Rosenberger und ergänzte zugleich: „Eine verfassungskonforme Besoldung gibt es schließlich nicht zum Nulltarif.“

Übertragung Sockelbetrag in Höhe von 200 €

Die Kosten eines Sockelbetrags von 200 Euro wurden seitens des Finanzministeriums ins Verhältnis zu den Kosten der Beamtenbesoldung gesetzt und kostenneutral linear in eine Erhöhung um 3,6 % umgerechnet. Im Gespräch mit dem Finanzministerium hat unser Dachverband der Beamtenbund BW allerdings deutlich gemacht, dass die Erhöhung um lediglich 3,6 % zu gering sei. Wir haben eine deutliche Erhöhung gefordert und stehen weiterhin, auch vor dem Hintergrund des Verhaltens anderer Bundesländer, in engem Austausch mit dem Beamtenbund und dieser mit dem Finanzministerium.

Mindestbetrag in Höhe von 340 €

Der Mindestbetrag von 340 Euro gilt lediglich für den Tarifbereich. Auch auf Bundesebene wurde die Erhöhung des Mindestbetrags im TVöD-Ergebnis nicht auf den Beamtenbereich übernommen. Dennoch hat das Finanzministerium als bisher einziges Bundesland eine Erhöhung der Besoldung zum 1.2.2025 um 5,6 % statt 5,5 % vorgesehen.

Amtsangemessene Alimentation

Offen ist noch die Überprüfung des Mindestabstands zur Grundsicherung. Der BLV geht davon aus, dass der Mindestabstand durch die Einführung des Bürgergeldes im Jahr 2023 bzw. die Erhöhung des Bürgergeldes zum 1.1.2024, nicht mehr eingehalten wird, sodass insbesondere auch für die unteren Besoldungsgruppen eine Erhöhung der Besoldung erforderlich sein wird. Das Finanzministerium überprüft derzeit die Einhaltung des Mindestabstands. Wir gehen daher davon aus, dass neben der Übertragung des Tarifergebnisses auch weitere Anpassungen der Besoldung erfolgen müssen, um die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation (Mindestabstand zur Grundsicherung und Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen) sicherzustellen. Daher bleibt zunächst abzuwarten, wie die verfassungsgemäße Alimentation ausgestaltet wird und inwieweit neben der Übertragung des Tarifergebnisses weitere Besoldungserhöhungen vorgesehen sind.

Bitte beachten Sie hierbei unsere Informationen zum Musterwiderspruch.

Davon abgesehen war der BLV bei den Tarifverhandlungen so aktiv wie niemals zuvor. Auch dies konnte man an den vielen Beiträgen auf der BLV-Homepage oder über den BLV-Newsletter mitverfolgen. Im nächsten BLV-Magazin wird dazu berichtet. Unser Dank gilt daher besonders allen Kolleginnen und Kollegen, die sich bei den Protestaktionen so zahlreich wie noch nie eingebracht hatten.

Veröffentlicht am 22. Dezember 2023

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