Aktuelles zur amtsangemessenen Alimentation und Versorgung sowie zur Kostendämpfungspauschale

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Veröffentlicht am 29. Oktober 2026

Hier geht es zu den Widerspruchsmustern und vielen weiteren Infos rund um das Thema Alimentation. Der BLV hilft!

Frist für die Einlegung verpasst? Ein Widerspruch und Antrag auf eine amtsangemessene Besoldung bzw. Versorgung ist nach dem 31.12.2025 (zunächst) nicht mehr zielführend. Denn es geht in jedem Jahr darum, mögliche Ansprüche für das laufende Haushaltsjahr zum Jahresende geltend zu machen. Somit ist ein Widerspruch frühestens erst wieder zum Jahresende 2026 sinnvoll – wir halten Sie auf dem Laufenden.

Weiterhin empfehlenswert bleibt jedoch ein Widerspruch gegen die Kostendämpfungspauschale. Dieser Widerspruch muss binnen Monatsfrist ab Zugang das betreffenden Beihilfebescheids eingelegt werden.

BLV-Infos und Musterschreiben betr. die amtsangemessene Alimentation und Versorgung sowie die Kostendämpfungspauschale stellen wir unseren Mitgliedern nachfolgend zur Verfügung – hierzu ist ein vorheriger Login erforderlich:

Veröffentlicht am 29. Oktober 2026

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