Pflegezeiten

Das Gesetz zur Arbeitsbefreiung zur Pflege erkrankter Angehöriger (Pflegezeitgesetz PflegeZG) ist seit Mai 2008 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.

Informationen zum Pflegezeitgesetz finden Sie in folgenden Dokumenten:

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