BLV zu Tests vor Abschlussprüfungen

Veröffentlicht am 28. April 2021

Am Sonntag vor der Abschlussprüfung in die Schule zum Testen? Für die beruflichen Schulen ist das nur schwer machbar.

  • Erhebliche Aufregung an den beruflichen Schulen

  • Vorgaben zu den Tests bei Abschlussprüfungen nur schwer durchführbar

  • Schulleitungsteams und Lehrkräfte beklagen fehlende Unterstützung

  • BLV warnt vor Überlastung von Schulleitungen und Lehrkräften

 

Stuttgart, den 28. April 2021 „Nach den sehr kurzfristigen Vorgaben des Kultusministeriums1 sind die Abschlussprüfungen nur schwer durchführbar. In mittelgroßen Schulen soll 400 Schüler/-innen ein Testangebot gestellt werden, an großen Schulen gleichzeitig 800 Schüler/-innen. Es besteht große Unsicherheit, ob Tests 24 Stunden vor den Prüfungen und damit gegebenenfalls auch sonntags angeboten werden müssen: Dies ist für die beruflichen Schulen so nicht leistbar“, stellt der BLV-Vorsitzende Thomas Speck heute in Stuttgart fest. „Außerdem müssen die Schulen zusätzliche Räume und Aufsichtspersonal am Prüfungstag selbst vorhalten, da nicht absehbar ist, wer getestet ist und wer nicht.“

Das Kultusministerium verweist in seiner heutigen Pressemitteilung auf den Start der Abiturprüfungen am 4. Mai. Dabei scheinen die Verantwortlichen allerdings zu übersehen, dass an beruflichen Schulen bereits am Montag, dem 3. Mai die Abschlussprüfungen der Auszubildenden starten, ab 4. Mai kommen dann die Abiturienten der beruflichen Gymnasien dazu. Insgesamt nehmen die beruflichen Schulen im gesamten Prüfungszeitraum etwa 120.000 Prüfungen ab, so viele wie keine andere Schulart.

In der gesamten Pandemie haben die beruflichen Schulen ihren Bildungsauftrag trotz aller Schwierigkeiten vorbildlich erfüllt. Der erforderliche Einsatz von Schulleitungen und Lehrkräften war und ist erheblich. Die Enttäuschung über ausbleibende Unterstützung zur Durchführung der Tests gerade auch im Hinblick auf die Prüfungen ist riesig. „Ich warne nachdrücklich vor einer erheblichen Überlastung der Lehrkräfte und Schulleitungsteams. Vor allem weil unsere bisherigen Entlastungsvorschläge bis heute nicht umgesetzt wurden“, zeigt sich der BLV-Vorsitzende enttäuscht.

 

1 Das Kultusministerium von Baden-Württemberg schreibt seit dem 28. April 2021 vor, dass bei Zwischen- und Abschlussprüfungen den Prüflingen ein Testangebot von ihrer Schule gestellt werden muss. Nicht getestete Prüflinge dürfen ihre Prüfungen ebenfalls ablegen, allerdings in separaten Räumen.

Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF-Datei.

Veröffentlicht am 28. April 2021

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