BLV-Arbeitszeitstudie – Auf dem Weg zur Musterklage
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Veröffentlicht am 9. November 2025
Fast genau vor zwei Jahren hat der BLV zusammen mit der Universität Mannheim auf einer Landespressekonferenz die alarmierenden Arbeitszeitergebnisse der Studie veröffentlicht. Nun erfassen mehrere Lehrkräfte nochmal individuell ihre Arbeitszeit, um sich mit Hilfe von Rechtsanwälten des Beamtenbunds die Mehrarbeit auf juristischem Wege anerkennen zu lassen.
Wissenschaftlich wurde die Mehrarbeit bereits von der Universität Mannheim für die große Anzahl der an der Arbeitszeitstudie teilgenommenen Lehrkräfte festgestellt. Die Expertise aus fast 2.000 Fragebogenantworten und
40.000 Tagebucheinträgen kam zum Ergebnis, dass Lehrkräfte fast drei Zeitstunden pro Woche zu viel arbeiten, Führungskräfte sogar acht Zeitstunden! Die beiden projektverantwortlichen Professoren leiteten damals aus der großen Übereinstimmung der zwei unterschiedlichen Erhebungen einen „sehr belastbaren Befund“ ab.
Zugegeben, die Arbeitszeitstudie ist belastbarer als unsere Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2019. Bei der haben allerdings auch schon drei Viertel aller Lehrkräfte an den Beruflichen Schulen angegeben, dass zu wenig Zeit für die Vor- und Nachbearbeitung ihres Unterrichts vorhanden ist und zwei Drittel, dass die Unterrichtqualität unter vielen Zusatztätigkeiten leidet. Wenn in der damaligen BLV-Pressemitteilung „eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Lehrkräften und Schulleitungen“ eingefordert wurde, begrüßen wir, dass die Landespolitik Maßnahmen für Schulleitungen, zur Prüfungserstellung oder zur Oberstufenberatung umgesetzt hat.
Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass diese Maßnahmen zum einen nicht weit genug gehen und zum anderen nicht zu der kürzlich getroffenen Entscheidung passen, die Beruflichen Schulen bei der Zuweisung der 1.440 Stellen so gut wie außen vor zu lassen.
Wir unterstützen daher Kolleginnen und Kollegen ganz konkret bei ihrer Musterklage für faire Arbeitszeiten und attraktive Arbeitsbedingungen an den Beruflichen Schulen.
Der BLV fordert:
- Reduktion der Arbeitszeit
- Anerkennung von Zusatztätigkeiten
- Mehr Entlastung von Führungskräften
- Stundenpool wieder erhöhen
- pädagogische und organisatorische Assistenz
- gezielte Unterstützung von Teilzeitbeschäftigung
- Lebensarbeitszeitkonto
Martin Fillinger | BLV-Standpunkt Ausgabe 1/2025
Veröffentlicht am 9. November 2025