Sprachförderung, BOaktiv, Schutzkonzepte und Co. – Was von beruflichen Schulen verlangt wird

Veröffentlicht am 30. Oktober 2025

In der letzten Zeit prasseln unzählige Neuerungen auf die beruflichen Schulen ein wie Regentropfen. Hinzukommen kommen weitere aktuelle Maßnahmen und Herausforderungen durch z. B. Neufassungen von Verwaltungsvorschriften und Neuorganisationen. Hier einige Beispiele:

  • Neufassung Verwaltungsvorschrift und Verordnung Sprachbildung und Sprachförderung
  • Neufassung Verwaltungsvorschrift Berufliche Orientierung
  • Verwaltungsvorschrift Prävention und Gesundheitsförderung
  • Umständliche Beantragung Demokratiebudget
  • Ausschreibung zusätzlicher gymnasialer Lehrkräfte für Berufliche Schulen in Abordnung
  • Beendigung der Rahmendienstvereinbarung zum Einsatz einer landeseinheitlichen digitalen Bildungsplattform
  • Startchancenprogramm für ausgewählte Schulen
  • Neuregelungen im Schulrecht (Änderung in der Notenbildungsverordnung, Änderungen in der Schulbesuchsverordnung, Änderungen in der Konferenzordnung)

Die Geschwindigkeit, mit welcher Neuerungen und Änderungen an den beruflichen Schulen eintreffen, ist enorm. Sie stellt Kollegien und Schulleitungen vor Herausforderungen, nicht nur zeitlich. Auch führen Maßnahmen, wie die Änderungen in der Schulbesuchsverordnung, zu großen Herausforderungen. In manchen Fällen stehen diese im Schulalltag erprobten, wirksamen Konzepten zur Reduzierung des Absentismus entgegen. Selbstverständlich sind Schutzkonzepte für Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Maßnahme. Wenn jede Schule ein eigenes Konzept entwickeln muss, dann sieht der BLV definitiv Verbesserungsmöglichkeiten. So wäre es hilfreich, Basiskonzepte seitens des KMs zu erstellen, damit die Schulen diese dann an ihre jeweilige Situation anpassen und ergänzen können.

Der BLV fordert:

  • Übersichtlich und verständlich formulierte Vorlagen seitens des KMs, die Schulen auf ihre Situation anpassen können
  • Rücksprache für Experten des BLV, Schulleitungsteams und der Personalvertretung, bevor Verordnungen in Kraft treten
  • Bürokratieabbau ernst nehmen – Dopplungen streichen, Vorschriften und Formulare streichen und kürzen
  • Erforderliche Arbeitszeiten zur Erstellung von Konzepten anerkennen
  • Klare und kurze Zusammenfassung von Verwaltungsvorschriften und -verordnungen für alle Lehrkräfte (z. B. Infoschreiben)

Jacqueline Weigelt | BLV STANDPUNKT Ausgabe 1/2025

Veröffentlicht am 30. Oktober 2025

Zum Seitenanfang