Trotz Lehrermangel entlassen über die Sommerferien
Veröffentlicht am 28. Juli 2022
Die beiden Lehrerverbände BLV und RLV fordern: Einstellung der Referendare/-innen Anfang August, ohne Arbeitslosigkeit in den Sommerferien und die Bezahlung befristet beschäftigter Lehrkräfte über die Sommerferien.
Die beiden Lehrerverbände BLV und RLV fordern gemeinsam:
- Einstellung der Referendare/-innen Anfang August, ohne Arbeitslosigkeit in den Sommerferien.
- Bezahlung aller befristet beschäftigten Lehrkräfte, die im nächsten Jahr wiedereingestellt werden – auch in den Sommerferien.
- Entfristung von bereits mehrjährig befristet beschäftigten Lehrkräften.
Stuttgart, den 28. Juli 2022 „Das Land beklagt zwar den größten Lehrkräftemangel aller Zeiten, entlässt aber befristet Beschäftigte und Referendare über die Sommerferien. Das passt nicht zusammen. Die letzte Besoldungszahlung kommt am 30. Juni. Anschließend muss gespart werden. Für viele Junglehrer bleibt nur der Antrag auf Hartz IV“, sagt Thomas Speck, Vorsitzender des Berufsschullehrerverbands (BLV). „Es muss sich endlich etwas ändern. Die Landesregierung muss zu Ihrem Koalitionsvertrag stehen und mehr in die Bildung investieren“, fordert die Vorsitzende des Realschullehrerverbands (RLV) Karin Broszat.
Das Land Baden-Württemberg entlässt über die Sommerferien über 4.000 Lehrkräfte – mehr als alle anderen Bundesländer. Gleichzeitig ist die Personalnot im Land so groß, dass MP Kretschmann die Lehrkräfte in Teilzeit und Referendar/-innen bittet, ihre Unterrichtsverpflichtung zu erhöhen, weil sonst der Unterricht für die 1,5 Millionen Schüler/-innen im Land nicht sichergestellt ist. Alle befristet beschäftigten Lehrkräfte über die Sommerferien zu bezahlen, würde das Land schätzungsweise 15 Millionen Euro kosten. Zum Vergleich: In die Imagekampagne „THE LÄND“ hat Baden-Württemberg 21 Millionen Euro investiert.
Entlassung ist Abwanderungsgrund für qualifizierte Lehrkräfte
Für viele über die Sommerferien entlassene Lehrkräfte bleibt nur der Antrag auf Hartz IV. Die Antragstellung ist eine aufwändige Prozedur – es ist die komplette Sozialbiographie vorzulegen und man wird finanziell und persönlich durchleuchtet. Der Verwaltungsaufwand ist gewaltig, das finanzielle Ergebnis bescheiden: Grundversorgung + Mietzuschuss + Zuschuss zur Krankenversicherung für den August, sofern man überhaupt zum Kreis der möglichen Leistungsempfänger gehört. Da im September die erneute Einstellung erfolgt, können für die ersten Wochen im September ebenfalls keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Dabei rechnet sich diese Vorgehensweise sich für Baden-Württemberg nicht. Zuerst investiert das Land viel Geld in die Universitäten und das Referendariat und dann spart es an der falschen Stelle und lässt gut ausgebildete Lehrkräfte ziehen. Denn anstatt bis zum September abzuwarten, wandern viele qualifizierte Lehrkräfte vorher in die Schweiz oder benachbarte Bundesländer ab, die ihnen frühzeitiger eine Einstellung anbieten können. Wenn man, so die immer wiederkehrenden Worte der Kultusministerin, händeringend nach Lehrkräften sucht, erscheint die Vorgehensweise in Baden-Württemberg nicht nachvollziehbar.
So verliert man den Wettbewerb um die besten Köpfe, gewinnt keine Experten und beseitigt auch nicht den Lehrermangel im beruflichen Schulwesen, erklären die beiden Vorsitzenden gemeinsam.
Hier finden Sie die Pressemitteilung als Pdf zum Download.
Veröffentlicht am 28. Juli 2022