Tarifbeschäftigte

BLV BW Demonstration 2021 Tarifverhandlungen

Die Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (L.i.A.) stellen gegenüber den beamteten Lehrkräften die deutlich kleinere Gruppe dar (2022 ca. 14 %). Dennoch sind die Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis eine bedeutende Gruppe, da nur über diese die besonderen und überraschend auftretenden Bedarfe, z.B. in Mangelfächern, in der Krankheitsvertretung oder der Vertretung aus anderen Gründen gedeckt werden können. Tarifbeschäftigte unterliegen in vielen Bereichen speziellen Regelungen im Verhältnis zu den Beamten. Diese sind zu kennen und dann auch zu berücksichtigen. Wichtig hierfür sind der aktuelle Tarifvertrag sowie die entsprechenden Kommentare dazu, die Entgeltordnung und seine Erläuterungen sowie das Arbeitsrecht als rechtliche Basis.

Tarifvertrag und Arbeitsverhältnis

Tarifvertrag

Die Lehrkraft im Arbeitnehmerverhältnis (L.i.A.) wird im Dienst des Landes nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt. Dieser regelt gleichzeitig alle wesentlichen Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses. Durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen der Lehrkraft und dem Land Baden-Württemberg wird der geltende Tarifvertrag (TV-L) Inhalt des Arbeitsvertrages. Der aktuell geltende Tarifvertrag (TV-L) wurde am 9. Dezember 2023 geschlossen.

Entgelttabelle vom 01-02-2025

Tarifeinigung

Tarifvertrag Inflationsausgleichszahlung

Ansprechpartner/innen

Rund um den Renteneintritt

Altersteilzeit (ATZ)

Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit wurde bis 2030 verlängert. Altersteilzeit kann für schwerbehinderte Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis in Anspruch genommen werden, die einen Behinderungsgrad (GdB) von mindestens 50 haben.

Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der vollbeschäftigten schwerbehinderten Lehrkräfte ermäßigt sich auf Antrag entsprechend um zwei bis vier Deputatsstunden. Bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ermäßigt sich die Unterrichtsverpflichtung anteilig entsprechend deren Beschäftigungsumfang. Gerade bei Teilzeitbeschäftigung ist die Verrechnung von Stundenbruchteilen nicht ganz einfach. Im BLV im Mitgliederbereich finden Sie dazu weitere Informationen.

Rente

Die Altersversorgung von Lehrkräften i.A. basiert auf der gesetzlichen Sozialversicherung. Deshalb werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung geleistet, die je zur Hälfte vom Arbeitgeber (Land Baden-Württemberg) und dem Beschäftigten bezahlt werden. Zudem ist über den Arbeitsvertrag eine Mitgliedschaft in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL) vereinbart. Hierzu zahlt der Arbeitgeber einen deutlich höheren Beitrag als der Beschäftigte. Beim Beschäftigten werden die Beiträge direkt vom Gehalt einbehalten und an die Versicherungsträger gezahlt.

Aufgrund der bekannten Herausforderungen durch den demographischen Wandel, empfiehlt es sich zudem eine private Vorsorge für das Alter zu betreiben. Zukünftig wird das Niveau der Rentenleistungen, verglichen mit dem vorhergehenden Nettoeinkommen sinken.

Neuigkeiten

Altersteilzeit für Schwerbehinderte bis 2030 beschlossen!

Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit für den Bereich des Arbeitgeberverbands öffentlicher Dienst Baden-Württemberg (TV ATZ BW) wurde auf Initiative des dbb erneut verlängert.

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Spezial "Befristet Beschäftigte" NEU!

Das BLV-Spezial „Befristete Beschäftigung“ liegt in aktualisierter Form für 2025 vor. Sie finden es hier.

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Sonderschrift für Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger

Die Sonderschrift für Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger liegt in aktualisierter Form für 2025 vor. Das Referat L.i.A. informiert hier über alle wichtigen Aspekte, die es rund um den Direkteinstieg zu beachten gilt: Arbeitsvertragsgestaltung, Zulagenregelung, Jahressonderzahlung, Direkteinstieg in Teilzeit u.v.m. Informieren Sie sich hier auf der BLV-Homepage über die digitale Version oder profitieren Sie als Direkteinsteiger/-in bei der Vorstellung des BLV an Ihrem Ausbildungsseminar und lernen Sie die Druckversion kennen.

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Erfolgreich dank Ihrer Unterstützung

Das Referat Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (L. i. A.) ist mit dem Ergebnis der Personalratswahl 2024 sehr zufrieden. Sie als Wählerinnen und Wähler haben die Mehrheit des Berufsschullehrerverbandes in allen Bezirkspersonalräten und im Hauptpersonalrat bestätigt. Wir bedanken uns sehr bei Ihnen, unserer Wählerschaft!

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Mögliche Ansprüche auf Inflationsausgleichszahlungen in der Elternzeit im Arbeitnehmerverhältnis

Alle tarifbeschäftigten Lehrkräften, die sich in Elternzeit befinden und eine Streichung bzw. Kürzung ihrer Inflationsausgleichszahlung in diesem Jahr hinnehmen mussten oder müssen, haben möglicherweise einen Anspruch auf eine entsprechende Nachzahlung.

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Pressemitteilung zur Tarifrunde der Länder

Der BLV begrüßt eine Übertragung der Tarifergebnisse auf Beamtinnen und Beamte. Eine amtsangemessene Besoldung bleibt weiterhin fraglich. Deshalb fordert der BLV eine Höhergruppierung der angestellten Lehrkräfte.

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Tarifabschluss bringt durchschnittliche Einkommenserhöhung von 11%

Das Verhandlungsergebnis orientiert sich am Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes des Bundes und der Kommunen. Dabei war die Ausgangslage deutlich schwieriger als noch im Frühjahr. Ohne die zahlreichen Aktionen an den Schulen und die große Beteiligung an den Demonstrationen wäre das Ergebnis nicht erzielt worden. Wir können nur teilweise zufrieden sein. So gilt es unbedingt dranzubleiben, wenn es um die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte geht.

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Infomaterial

  • Ergebnisse Einkommensrunde 2025 TVöD

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