Tarifbeschäftigte

BLV BW Demonstration 2021 Tarifverhandlungen

Die Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (L.i.A.) stellen gegenüber den beamteten Lehrkräften die deutlich kleinere Gruppe dar (2022 ca. 14 %). Dennoch sind die Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis eine bedeutende Gruppe, da nur über diese die besonderen und überraschend auftretenden Bedarfe, z.B. in Mangelfächern, in der Krankheitsvertretung oder der Vertretung aus anderen Gründen gedeckt werden können. Tarifbeschäftigte unterliegen in vielen Bereichen speziellen Regelungen im Verhältnis zu den Beamten. Diese sind zu kennen und dann auch zu berücksichtigen. Wichtig hierfür sind der aktuelle Tarifvertrag sowie die entsprechenden Kommentare dazu, die Entgeltordnung und seine Erläuterungen sowie das Arbeitsrecht als rechtliche Basis.

Tarifvertrag und Arbeitsverhältnis

Tarifvertrag

Die Lehrkraft im Arbeitnehmerverhältnis (L.i.A.) wird im Dienst des Landes nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt. Dieser regelt gleichzeitig alle wesentlichen Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses. Durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen der Lehrkraft und dem Land Baden-Württemberg wird der geltende Tarifvertrag (TV-L) Inhalt des Arbeitsvertrages. Der aktuell geltende Tarifvertrag (TV-L) wurde am 9. Dezember 2023 geschlossen.

Entgelttabelle vom 01-02-2025

Tarifeinigung

Tarifvertrag Inflationsausgleichszahlung

Ansprechpartner/innen

Rund um den Renteneintritt

Altersteilzeit (ATZ)

Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit wurde bis 2030 verlängert. Altersteilzeit kann für schwerbehinderte Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis in Anspruch genommen werden, die einen Behinderungsgrad (GdB) von mindestens 50 haben.

Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der vollbeschäftigten schwerbehinderten Lehrkräfte ermäßigt sich auf Antrag entsprechend um zwei bis vier Deputatsstunden. Bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ermäßigt sich die Unterrichtsverpflichtung anteilig entsprechend deren Beschäftigungsumfang. Gerade bei Teilzeitbeschäftigung ist die Verrechnung von Stundenbruchteilen nicht ganz einfach. Im BLV im Mitgliederbereich finden Sie dazu weitere Informationen.

Rente

Die Altersversorgung von Lehrkräften i.A. basiert auf der gesetzlichen Sozialversicherung. Deshalb werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung geleistet, die je zur Hälfte vom Arbeitgeber (Land Baden-Württemberg) und dem Beschäftigten bezahlt werden. Zudem ist über den Arbeitsvertrag eine Mitgliedschaft in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL) vereinbart. Hierzu zahlt der Arbeitgeber einen deutlich höheren Beitrag als der Beschäftigte. Beim Beschäftigten werden die Beiträge direkt vom Gehalt einbehalten und an die Versicherungsträger gezahlt.

Aufgrund der bekannten Herausforderungen durch den demographischen Wandel, empfiehlt es sich zudem eine private Vorsorge für das Alter zu betreiben. Zukünftig wird das Niveau der Rentenleistungen, verglichen mit dem vorhergehenden Nettoeinkommen sinken.

Neuigkeiten

Pausenaktion anlässlich der Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag der Länder 2025/26

Im Rahmen der Tarifverhandlungen TV-L 2025/26 haben zahlreiche Schulen an den vom BLV-initiierten Pausenaktion ein starkes Zeichen gesetzt.
Die Beteiligung war groß: Viele Kolleginnen und Kollegen wurden aktiv, haben sich sichtbar gemacht und gemeinsam auf ihre Anliegen aufmerksam gemacht.

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PM: BLV zum Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder

dbb-Chef Volker Geyer und der BLV-Vorsitzende Thomas Speck sind sich einig: „Beharrlichkeit und Geschlossenheit haben den Durchbruch gebracht!“

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PM: Tausende bei Großdemonstration mit Warnstreik am 05.02.2026 in Stuttgart

Tausende bei Großdemonstration mit Warnstreik am 05.02.2026 in Stuttgart

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Demonstration zur Tarifauseinandersetzung (TV-L 2025/26)

Aufruf: Demonstration mit Warnstreik zur Tarifauseinandersetzung (TV-L 25/26) am 05. Februar 2026 in Stuttgart

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Enttäuschender Verhandlungsauftakt – "Verantwortung übernehmen"

„So absehbar es war, so ärgerlich ist es trotzdem, dass die TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) sich als Tarifpartner präsentiert hat, der keinen Plan hat, kein Angebot macht und kein konstruktives Ziel verfolgt“, bilanziert dbb Chef Volker Geyer nach dem Auftakt der TV-L-Länderrunde. Am 3. Dezember 2025 hatten sich die Tarifpartner in Berlin zum Auftakt getroffen.

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Aktuelles aus dem BLV Referat Lehrkräfte i.A.

Am 17. November 2025 hat sich die Bundestarifkommission, dbb tarifunion, zur Forderungsfindung für die anstehenden Tarifverhandlungen zum TV-L 2025/26 in Berlin getroffen.

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Bundesverfassungsgericht verpflichtet Berlin zu Nachbesserung bei Beamtenbesoldung

Derzeit sind noch rund 70 Verfahren zur Frage einer verfassungskonformen Beamtenbesoldung beim Bundesverfassungsgericht anhängig. In einem aktuellen Urteil wurde die Stadt Berlin verpflichtet, ihre Besoldungsstruktur nachzubessern.

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Infomaterial

  • Ergebnisse Einkommensrunde 2025 TVöD

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