Tarifbeschäftigte

BLV BW Demonstration 2021 Tarifverhandlungen

Die Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (L.i.A.) stellen gegenüber den beamteten Lehrkräften die deutlich kleinere Gruppe dar (2022 ca. 14 %). Dennoch sind die Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis eine bedeutende Gruppe, da nur über diese die besonderen und überraschend auftretenden Bedarfe, z.B. in Mangelfächern, in der Krankheitsvertretung oder der Vertretung aus anderen Gründen gedeckt werden können. Tarifbeschäftigte unterliegen in vielen Bereichen speziellen Regelungen im Verhältnis zu den Beamten. Diese sind zu kennen und dann auch zu berücksichtigen. Wichtig hierfür sind der aktuelle Tarifvertrag sowie die entsprechenden Kommentare dazu, die Entgeltordnung und seine Erläuterungen sowie das Arbeitsrecht als rechtliche Basis.

Tarifvertrag und Arbeitsverhältnis

Tarifvertrag

Die Lehrkraft im Arbeitnehmerverhältnis (L.i.A.) wird im Dienst des Landes nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt. Dieser regelt gleichzeitig alle wesentlichen Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses. Durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen der Lehrkraft und dem Land Baden-Württemberg wird der geltende Tarifvertrag (TV-L) Inhalt des Arbeitsvertrages. Der aktuell geltende Tarifvertrag (TV-L) wurde am 9. Dezember 2023 geschlossen.

Entgelttabelle vom 01-11-2024

Entgelttabelle vom 01-02-2025

Tarifverhandlungen – Aktion vor Ort - Mahnwache – Großdemonstration – Ergebnis

Zum Abschluss der dritten von drei geplanten Verhandlungsrunden, am 09.12.2023, konnte ein ordentliches Tarifergebnis erzielt werden. Das Ergebnis schließt an das erreichte Tarifergebnis (TVöD) vom Frühjahr 2023 an und dies obwohl sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter eingetrübt haben. Entscheidend dazu beigetragen haben die unzähligen Aktionen zur Unterstützung der Tarifforderungen.

Lange haben sich nicht mehr so viele Beschäftigte bei Veranstaltungen, wie den Aktionen an den Beruflichen Schulen, einer erstmalig durchgeführten Mahnwache des BLV zusammen mit dem Deutschen Philologenverband und dem Verband der Deutschen Justizgewerkschaft sowie der vom BBW und dbb organisierten Großdemonstration in Stuttgart, eingefunden. Auf diese Weise entstanden großartige und machtvolle Bilder, die auch von den Arbeitgebern, der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), nicht ignoriert werden konnten. Alle die sich beteiligten haben können stolz auf das auch durch sie Erreichte sein. Natürlich ist auch der TV-L 2023 ein Kompromiss und sicher gibt es auch hier erkennbar für alle Luft nach oben. Vor allem die angestrebt strukturellen Verbesserungen für Lehrkräfte i. R. einer geforderten Überarbeitung des TV EntgO-L wurde noch nicht geschafft. Wir, als BLV bleiben dran und verfolgen dieses wichtige Ziel mit hohem Engagement auch für sie weiter.

Tarifeinigung

Tarifvertrag Inflationsausgleichszahlung

Ansprechpartner/innen

Rund um den Renteneintritt

Altersteilzeit (ATZ)

Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit wurde bis 2025 verlängert. Altersteilzeit kann für schwerbehinderte Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis in Anspruch genommen werden, die einen Behinderungsgrad (GdB) von mindestens 50 haben.

Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der vollbeschäftigten schwerbehinderten Lehrkräfte ermäßigt sich auf Antrag entsprechend um zwei bis vier Deputatsstunden. Bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ermäßigt sich die Unterrichtsverpflichtung anteilig entsprechend deren Beschäftigungsumfang. Gerade bei Teilzeitbeschäftigung ist die Verrechnung von Stundenbruchteilen nicht ganz einfach. Im BLV im Mitgliederbereich finden Sie dazu weitere Informationen.

Rente

Die Altersversorgung von Lehrkräften i.A. basiert auf der gesetzlichen Sozialversicherung. Deshalb werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung geleistet, die je zur Hälfte vom Arbeitgeber (Land Baden-Württemberg) und dem Beschäftigten bezahlt werden. Zudem ist über den Arbeitsvertrag eine Mitgliedschaft in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL) vereinbart. Hierzu zahlt der Arbeitgeber einen deutlich höheren Beitrag als der Beschäftigte. Beim Beschäftigten werden die Beiträge direkt vom Gehalt einbehalten und an die Versicherungsträger gezahlt.

Aufgrund der bekannten Herausforderungen durch den demographischen Wandel, empfiehlt es sich zudem eine private Vorsorge für das Alter zu betreiben. Zukünftig wird das Niveau der Rentenleistungen, verglichen mit dem vorhergehenden Nettoeinkommen sinken.

Neuigkeiten

Sonderschrift für Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger

Die Sonderschrift für Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger liegt in aktualisierter Form für 2024  vor. Das Referat L.i.A. informiert hier über alle wichtigen Aspekte, die es rund um den Direkteinstieg zu beachten gilt: Arbeitsvertragsgestaltung, Zulagenregelung, Jahressonderzahlung, Direkteinstieg in Teilzeit u.v.m. Informieren Sie sich hier auf der BLV-Homepage über die digitale Version oder profitieren Sie als Direkteinsteiger/-in bei der Vorstellung des BLV an Ihrem Ausbildungsseminar und lernen Sie die Druckversion kennen.

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Erfolgreich dank Ihrer Unterstützung

Das Referat Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (L. i. A.) ist mit dem Ergebnis der Personalratswahl 2024 sehr zufrieden. Sie als Wählerinnen und Wähler haben die Mehrheit des Berufsschullehrerverbandes in allen Bezirkspersonalräten und im Hauptpersonalrat bestätigt. Wir bedanken uns sehr bei Ihnen, unserer Wählerschaft!

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Mögliche Ansprüche auf Inflationsausgleichszahlungen in der Elternzeit im Arbeitnehmerverhältnis

Alle tarifbeschäftigten Lehrkräften, die sich in Elternzeit befinden und eine Streichung bzw. Kürzung ihrer Inflationsausgleichszahlung in diesem Jahr hinnehmen mussten oder müssen, haben möglicherweise einen Anspruch auf eine entsprechende Nachzahlung.

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Pressemitteilung zur Tarifrunde der Länder

Der BLV begrüßt eine Übertragung der Tarifergebnisse auf Beamtinnen und Beamte. Eine amtsangemessene Besoldung bleibt weiterhin fraglich. Deshalb fordert der BLV eine Höhergruppierung der angestellten Lehrkräfte.

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Tarifabschluss bringt durchschnittliche Einkommenserhöhung von 11%

Das Verhandlungsergebnis orientiert sich am Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes des Bundes und der Kommunen. Dabei war die Ausgangslage deutlich schwieriger als noch im Frühjahr. Ohne die zahlreichen Aktionen an den Schulen und die große Beteiligung an den Demonstrationen wäre das Ergebnis nicht erzielt worden. Wir können nur teilweise zufrieden sein. So gilt es unbedingt dranzubleiben, wenn es um die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte geht.

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Pressemitteilung: Tausende bei Großdemonstration mit Warnstreik am 30.11.23 in Stuttgart

Tausende Teilnehmer und Teilnehmerinnen kamen bei der Protestkundgebung von Beamtenbund und BLV am 30.11.23 in Stuttgart zusammen. Die Lehrkräfte im Land sind sauer! Denn trotz unbesetzter Lehrerstellen liegt kein Angebot der Arbeitgeber in den Tarifverhandlungen vor. Ohne attraktive Bezahlung wird sich der Lehrkräftemangel weiter verschärfen.

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Pressemitteilung zur BLV-Großdemonstration am 30.11.23 in Stuttgart

BLV und Beamtenbund rufen zu einer Großdemonstration am 30.11.23 in Stuttgart und zum landesweiten Warnstreik auf. Denn trotz unbesetzter Lehrerstellen liegt weiterhin kein Angebot der Arbeitgeber in den Tarifverhandlungen vor.

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Infomaterial

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