Tarifbeschäftigte
Die Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (L.i.A.) stellen gegenüber den beamteten Lehrkräften die deutlich kleinere Gruppe dar (2022 ca. 14 %). Dennoch sind die Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis eine bedeutende Gruppe, da nur über diese die besonderen und überraschend auftretenden Bedarfe, z.B. in Mangelfächern, in der Krankheitsvertretung oder der Vertretung aus anderen Gründen gedeckt werden können. Tarifbeschäftigte unterliegen in vielen Bereichen speziellen Regelungen im Verhältnis zu den Beamten. Diese sind zu kennen und dann auch zu berücksichtigen. Wichtig hierfür sind der aktuelle Tarifvertrag sowie die entsprechenden Kommentare dazu, die Entgeltordnung und seine Erläuterungen sowie das Arbeitsrecht als rechtliche Basis.
Tarifvertrag und Arbeitsverhältnis
Tarifvertrag
Die Lehrkraft im Arbeitnehmerverhältnis (L.i.A.) wird im Dienst des Landes nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt. Dieser regelt gleichzeitig alle wesentlichen Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses. Durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen der Lehrkraft und dem Land Baden-Württemberg wird der geltende Tarifvertrag (TV-L) Inhalt des Arbeitsvertrages. Der aktuell geltende Tarifvertrag (TV-L) wurde am 9. Dezember 2023 geschlossen.
Tarifverhandlungen – Aktion vor Ort - Mahnwache – Großdemonstration – Ergebnis
Zum Abschluss der dritten von drei geplanten Verhandlungsrunden, am 09.12.2023, konnte ein ordentliches Tarifergebnis erzielt werden. Das Ergebnis schließt an das erreichte Tarifergebnis (TVöD) vom Frühjahr 2023 an und dies obwohl sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter eingetrübt haben. Entscheidend dazu beigetragen haben die unzähligen Aktionen zur Unterstützung der Tarifforderungen.
Lange haben sich nicht mehr so viele Beschäftigte bei Veranstaltungen, wie den Aktionen an den Beruflichen Schulen, einer erstmalig durchgeführten Mahnwache des BLV zusammen mit dem Deutschen Philologenverband und dem Verband der Deutschen Justizgewerkschaft sowie der vom BBW und dbb organisierten Großdemonstration in Stuttgart, eingefunden. Auf diese Weise entstanden großartige und machtvolle Bilder, die auch von den Arbeitgebern, der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), nicht ignoriert werden konnten. Alle die sich beteiligten haben können stolz auf das auch durch sie Erreichte sein. Natürlich ist auch der TV-L 2023 ein Kompromiss und sicher gibt es auch hier erkennbar für alle Luft nach oben. Vor allem die angestrebt strukturellen Verbesserungen für Lehrkräfte i. R. einer geforderten Überarbeitung des TV EntgO-L wurde noch nicht geschafft. Wir, als BLV bleiben dran und verfolgen dieses wichtige Ziel mit hohem Engagement auch für sie weiter.
Ansprechpartner/innen
Rund um den Renteneintritt
Altersteilzeit (ATZ)
Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit wurde bis 2025 verlängert. Altersteilzeit kann für schwerbehinderte Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis in Anspruch genommen werden, die einen Behinderungsgrad (GdB) von mindestens 50 haben.
Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der vollbeschäftigten schwerbehinderten Lehrkräfte ermäßigt sich auf Antrag entsprechend um zwei bis vier Deputatsstunden. Bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ermäßigt sich die Unterrichtsverpflichtung anteilig entsprechend deren Beschäftigungsumfang. Gerade bei Teilzeitbeschäftigung ist die Verrechnung von Stundenbruchteilen nicht ganz einfach. Im BLV im Mitgliederbereich finden Sie dazu weitere Informationen.
Rente
Die Altersversorgung von Lehrkräften i.A. basiert auf der gesetzlichen Sozialversicherung. Deshalb werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung geleistet, die je zur Hälfte vom Arbeitgeber (Land Baden-Württemberg) und dem Beschäftigten bezahlt werden. Zudem ist über den Arbeitsvertrag eine Mitgliedschaft in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL) vereinbart. Hierzu zahlt der Arbeitgeber einen deutlich höheren Beitrag als der Beschäftigte. Beim Beschäftigten werden die Beiträge direkt vom Gehalt einbehalten und an die Versicherungsträger gezahlt.
Aufgrund der bekannten Herausforderungen durch den demographischen Wandel, empfiehlt es sich zudem eine private Vorsorge für das Alter zu betreiben. Zukünftig wird das Niveau der Rentenleistungen, verglichen mit dem vorhergehenden Nettoeinkommen sinken.