Pressemitteilung zur Tarifrunde der Länder
Veröffentlicht am 11. Dezember 2023
Der BLV begrüßt eine Übertragung der Tarifergebnisse auf Beamtinnen und Beamte. Eine amtsangemessene Besoldung bleibt weiterhin fraglich. Deshalb fordert der BLV eine Höhergruppierung der angestellten Lehrkräfte.
Stuttgart, den 11. Dezember 2023
Die Ausgangslage war deutlich schwieriger als noch im Frühjahr. Ohne die große Beteiligung an den Demonstrationen wäre das Ergebnis nicht erzielt worden. „Ich bedanke mich zunächst bei allen, die sich bei unseren zahlreichen Protestaktionen an den Schulen und in Stuttgart beteiligt hatten. Der Tarifabschluss bringt eine Einkommenserhöhung von durchschnittlich 11%, dazu begrüße ich die Ankündigung von Finanzminister Bayaz, das Ergebnis auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Allerdings dürfen die Versorgungsempfänger nicht vergessen werden.“, fordert der BLV-Vorsitzende Thomas Speck heute in Stuttgart.
Obwohl dieses Tarifergebnis mit dem Ergebnis von Bund und Kommunen vom Frühjahr mithalten kann, können wir nur teilweise zufrieden sein. So gilt es unbedingt dranzubleiben, wenn es um die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte geht. Gerade die beruflichen Schulen in Baden-Württemberg stehen in großem Wettbewerb, wenn es um die besten Köpfe geht. „Angesichts eines eklatanten Lehrkräftemangels gilt es auch bei der Eingruppierung wettbewerbsfähig zu bleiben.“, fordert Thomas Speck.
Es bleibt auch weiterhin fraglich, inwieweit eine amtsangemessene Besoldung der Lehrkräfte in Baden-Württemberg erreicht werden kann. Der BLV hat vorsorglich seinen Mitgliedern geraten, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen. Daher fordert der BLV die Landesregierung auf, dem hessischen Modell zu folgen und die Gehälter in mehreren Stufen zu jeweils 3 Prozent zusätzlich zu erhöhen.
Und auch die Lehrkräfte im Ruhestand dürfen nicht vergessen werden. In den vergangenen elf Jahren blieben die Versorgungsempfänger hinter den Rentnern zurück. So stellte das Bundessozialministerium fest, dass Rentner seit 2013 einen Kaufkraftgewinn von 5,2 Prozentpunkten haben, während die Versorgungsempfänger (des Bundes) einen Kaufkraftverlust von 4,3 Prozentpunkten hätten hinnehmen müssen. „Daher muss das Tarifergebnis inklusive der vollen Inflationsausgleichsprämie auch auf die Versorgungsempfänger übertragen werden.“, so der BLV-Vorsitzende abschließend.
Veröffentlicht am 11. Dezember 2023