Pressemitteilung zur Schulgesetzänderung
Veröffentlicht am 29. Januar 2025
Schulgesetzänderung – viel Schatten wenig Licht!
- Manche Schülerinnen und Schüler scheinen wertvoller als andere
- Studien sehen große Unterstützungsbedarfe an den beruflichen Schulen
Stuttgart, den 29. Januar 2025 Ein großer Wurf soll es werden, die Änderung des Schulgesetzes. Die Schülerinnen und Schüler sollen bessere Rahmenbedingungen bekommen. Die ganze Schülerschaft? Nein, nur die Privilegierten. Alle anderen sollen sich diesem Ziel unterordnen.
„Es macht mich wütend, dass manche Schülerinnen und Schüler wertvoller sein sollen als andere. So werden G9 und Innovationselemente allgemeinbildender Schulen mit zusätzlichen Ressourcen umgesetzt, die Bedarfe der beruflichen Schulen spielen im neuen Schulgesetz keine Rolle. Wir verlieren immer mehr Jugendliche, die beim Übergang von Schule in Ausbildung auf der Strecke bleiben und leider ohne die notwendige Unterstützung dastehen. Aus Sicht der beruflichen Schulen findet sich im neuen Schulgesetz sehr viel Schatten und nur wenig Licht“, so der BLV-Vorsitzende Thomas Speck heute in Stuttgart.
Unstrittig ist für den BLV auf den Anfang zu setzen und die sprachlichen Kompetenzen von Kindern in den Grundschulen nachhaltig zu stärken. Höchste Zeit war es auch vom allgemeinbildenden Gymnasium zu erwarten, auch auf eine Berufsausbildung vorzubereiten und eben nicht nur das Studium in den Blick zu nehmen. Berufliche Bildung bietet gleiche Zukunftschancen und ist gleichwertig zur allgemeinen Bildung. Daher stehen berufliche Gymnasien wie schon bisher für Kooperationen mit Realschulen und Gemeinschaftsschulen zur Verfügung. Dabei gilt es aber die Wahlmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler weiterhin zu erhalten. Ebenso muss der Verwaltungsaufwand für Schulleitungen und Lehrkräfte leistbar bleiben und darf nicht zu noch mehr Bürokratie führen.
Neueste Untersuchungen der Bertelsmann-Stiftung zeigen deutlich, dass die Zahl derjenigen Jugendlichen, die direkt mit einer Berufsausbildung beginnen, höher liegen würde, wenn die individuellen Fördermaßnahmen ausgeweitet werden können1. Solche Maßnahmen sind aktuell nicht vorgesehen. Dazu befindet sich nach wie vor eine große Anzahl von Geflüchteten an Beruflichen Schulen. Lehrkräfte und Schulleitungen müssen mit großen sprachlichen Herausforderungen und gleichzeitig mit kulturellen und sozialen Unterschieden in erheblichem Ausmaß umgehen. Auch hier sind keine zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen.
Die ersten Ergebnisse der TOSCAneo-Studie2 deuten darauf hin, dass es auch an den Beruflichen Gymnasien erhebliche Leistungsrückstände gibt, die vor allem Schüler/-innen aus schwierigem sozialem Umfeld mit Migrationshintergrund zu betreffen scheinen. Nach Informationen des BLV sollen auch die Ressourcen der beruflichen Gymnasien nach wie vor nicht an die Ressourcen der allgemeinbildenden Gymnasien angeglichen werden. „Im Ergebnis bietet das neue Schulgesetz für die beruflichen Schulen keine Innovationen, unsere Schülerinnen und Schüler kommen nicht wirklich vor. Wir arbeiten im Schatten der aktuellen Bildungspolitik und das ist absolut enttäuschend“, so der BLV-Vorsitzende abschließend.
2https://fit.uni-tuebingen.de/Project/Details?id=10092
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Veröffentlicht am 29. Januar 2025