Neues Schulgesetz zum Umgang mit digitalen Geräten – Lehrkräfte nicht allein lassen!

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Veröffentlicht am 3. November 2025

In Baden-Württemberg gibt es ab Anfang 2026 eine gesetzliche Änderung für Smartphones an Schulen, die mehr Autonomie bei der Festlegung von Regeln zur Handynutzung einräumt, anstatt eines generellen Verbots.


Konkret sieht der im Schulgesetz neu einzufügende § 23 Absatz 2b vor, dass jede Schule künftig in ihrer Schulordnung verbindlich regeln soll, wie, wann und ob mobile Endgeräte auf dem Schulgelände genutzt werden dürfen. Damit sollen Schulen Rechtssicherheit und zugleich die Möglichkeit erhalten, auf das eigene Schülerklientel und konkrete Herausforderungen flexibel zu reagieren.

Jede Schule muss dann in ihrer Schulordnung klare Regeln aufstellen, die die Nutzung von privaten Smartphones im gesamten Schulalltag regeln. Ziel soll es sein, den Umgang mit digitalen Geräten bewusster zu gestalten, um Störungen zu minimieren und digitale Kompetenzen sowie das soziale Miteinander zu fördern.

Doch viele Schulen und Lehrkräfte sind verunsichert: Wie kann eine verbindliche Regelung zum Umgang mit digitalen Endgeräten aussehen? Inwiefern Kolleginnen und Kollegen in die Haftung genommen werden können, sollten Mobilfunkgeräte zum Beispiel bei der Nutzung sogenannter „Handygaragen“ abhandenkommen oder beschädigt werden? Der BLV deutet dabei die aktuelle Rechtslage wie folgt: Die Lehrkraft kann nicht persönlich in Anspruch genommen werden (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) mit Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit. Der BLV lässt die Lehrkräfte nicht im Stich und bietet in solchen Fällen eine Absicherung über die in der BLV-Mitgliedschaft enthaltene Diensthaftpflichtversicherung an. Auch wenn dies ein BLV-Vorteil ist, kann dies nicht die Grundlage zur Absicherung aller Lehrkräfte sein.

Der BLV fordert:

  • Schutz der Kolleginnen und Kollegen und rechtliche Absicherung in Haftungsfragen
  • Vorlagen zum Umgang mit digitalen Geräten im Schulalltag, die Schulen in ihre Schulordnung integrieren können
  • Juristische Beratungsangebote für Schulleitungen für eine rechtssichere und pragmatische Umsetzung an der Schule

Maria Diewold-Ries | BLV-STANDPUNKT Ausgabe 1/2025

Veröffentlicht am 3. November 2025

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