Forderungen des BLV zum Gesundheitsschutz für Lehrkräfte
Veröffentlicht am 29. Oktober 2020
Das Infektionsrisiko gerade an den beruflichen Schulen im Land hat erheblich zugenommen, der Gesundheitsschutz für Lehrkräfte und Schüler muss deutlich verbessert werden.
Anfang dieser Woche erhielten die Schulen neue Regelungen der Gesundheitsämter, von deren Umsetzung der BLV nachdrücklich warnen muss. Als Folge der Maskenpflicht sollen Lehrkräfte und Schüler bei einem Corona-Fall in der Klasse nicht mehr als erste Kontaktpersonen gelten und damit nicht mehr in Quarantäne. Bereits jetzt erreichen mich stündlich neue Protestmails hierzu. Ich empfehle dringend entweder die Quarantäne-Regelung aufrechtzuerhalten oder kostenlose Schnelltests anzubieten.
Die Lehrkräfte arbeiten seit mehr als einem halben Jahr im Ausnahmezustand und ohne den erforderlichen technischen Support, Stunden werden teilwiese doppelt – online und in Präsenz – unterrichtet. Kommt nun ein Lockdown, bei dem die Lehrkräfte im Gegensatz zu vielen anderen Berufsgruppen weiter präsent sein müssen, ist mit einer gewaltigen Protestwelle gegen das Kultusministerium und die Landesregierung insgesamt zu rechnen.
Außerdem möchte ich nochmals an die zahlreichen Anregungen des BLV zum Schutz der Lehrkräfte erinnern. Es gilt Ausweichräume bereitzustellen, wenn Klassenzimmer nicht ausreichend gelüftet werden können. CO2-Messgeräte geben mehr Sicherheit. Mit Hilfe der CO2-Ampeln kann das Lüftungsverhalten einstudiert werden. Wo sinnvoll, müssen ergänzend mobile Luftreinigungsgeräte zum Einsatz kommen. Auch Plexiglasscheiben können das Infektionsrisiko senken. Wenn der Regelbetrieb gesundheitsgefährdend ist, brauchen wir einen verlässlichen Mix aus Präsenz- und Onlineunterricht, wo im Wechsel jeweils die Hälfte einer Klasse ins Schulgebäude kommt, während die andere Hälfte unter Beachtung klarer Nutzungsbedingungen online dazu geschaltet wird.
Ich appelliere dringend an Sie, im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht Ihren Einfluss auf die Verantwortlichen im Sozialministerium, bei Gesundheitsämtern und Schulträgern geltend zu machen, um einen besseren Schutz für die Lehrerinnen und Lehrer an den Beruflichen Schulen einzufordern.
Veröffentlicht am 29. Oktober 2020