Der Weg zur Bildschirmarbeitsplatzbrille – ein Selbstversuch

Veröffentlicht am 9. März 2021

Zunehmendes Lebensalter steigert Erfahrung und Routine der Lehrkräfte – führt häufig auch zu einer Alterskurzsichtigkeit die eine Korrektur mit einer Sehhilfe erfordert. Stichwort Bildschirmarbeitsplatzbrille.

Der Weg zur Bildschirmarbeitsplatzbrille – ein Selbstversuch

Mit zunehmendem Lebensalter steigt Erfahrung und Routine der Lehrkräfte. Das ist schön. Leider sind auch andere Entwicklungen an das Lebensalter geknüpft. Zum Beispiel beginnt ab Mitte 40 häufig eine Alterskurzsichtigkeit die eine Korrektur mit einer Sehhilfe erfordert. So auch bei mir.

Sofern wesentliche Teile der täglichen Arbeit an einem PC o.ä. stattfinden (i.d.R. bei allen Lehrkräften der Fall) ist eine Bildschirmarbeitsplatzbrille die beste Wahl. Positiv ist darüber hinaus, dass diese Sehhilfe durch unseren Arbeitgeber finanziert wird.

Bevorzugt erfolgt die Bedarfsklärung durch eine für die Beschäftigten kostenlose arbeitsmedizinische Untersuchung beim B.A.D. (durch einen Online vereinbarten Individualtermin oder durch die turnusmäßige Vorsorgeuntersuchung). Diese turnusmäßige Untersuchung soll im Rahmen der regelmäßigen ArbMedVV erfolgen. Der Rollout war für KW 45/2020 geplant. Alternativ ist ein Besuch beim eigenen Augenarzt (àRezept für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille) möglich. Dies war mein Weg (s.u.). In diesen / meinem Fall müssen die Kosten für den Arzt dann selbständig über die Beihilfe abgerechnet werden. Grundsätzlich muss die Notwendigkeit einer Sehhilfe festgestellt und entsprechend bescheinigt werden.

Da derzeit die Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen durch den B.A.D ausgesetzt sind, habe ich mich an einen Augenarzt gewandt. Dieser bestätigte meine Vermutung der Altersfehlsichtigkeit. Auch ich benötige jetzt eine Sehhilfe. Nach Klärung dieses Sachverhaltes habe ich Kontakt mit dem RP aufgenommen um die Modalitäten der Beschaffung und Erstattung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille zu klären : Internet-Suchstichwort z.B.  “RP XY, Arbeits- und Gesundheitsschutz“.

Wie dort beschrieben habe ich beim zuständigen Sachbearbeiter am RP einen formlosen Antrag gestellt Mir wurden schnell und unkompliziert per Mail das erforderliche Formular und weitergehende Informationen zugesendet.

Im Bestellformular werden Informationen zum Arbeitsplatz (Abstände Auge – PC) dokumentiert. Darüber hinaus enthält es Hinweise für die Anforderungen an die Sehhilfe. Auch muss der behandelnde Arz/ Betriebsarzt dieses Formular quittieren.

Den Optiker habe ich aus den zahlreichen Kooperationspartnern (Südwestdeutscher Augenoptiker- und Optometristen-Verband)
https://www.swav.de/suedwestdeutscher-augenoptiker-verband/leistungen/rahmenvertraege/
ausgewählt. Informationen hierzu erhielt ich vom RP. Nur so ist die maximale / volle Kostenübernahme (bis zur Kostenobergrenze) der Sehhilfe möglich. Nach Beratung im Fachgeschäft erstellte dieses auf dem Bestellformular ebenfalls eine Stellungnahme und die Brille wurde angefertigt.

Mit der Bitte um Kostenerstattung habe ich das Bestellformular, das Rezept und die Rechnung postalisch an die Sachbearbeiter am RP übermittelt. Nach sachlich / fachlicher Prüfung erfolgt die Kostenerstattung durch das RP bis zu den mit den Kooperationspartnern vereinbarten Höchstsätzen.

Aus persönlicher Erfahrung empfehle ich die vom RP zur Verfügung gestellten Erstattungsätze mit dem Optiker vor der Bestellung abzugleichen und auch die durch das RP erstellte Abrechnung zu kontrollieren. Dies war mir mit meiner neuen Sehhilfe auch mühelos möglich. Nach Korrekturen des Optikers (er hatte versehentlich die falsche Preisliste verwendet) und auf Seite des RP (es wurden zuerst nicht alle Punkte erstattet) ist meine Sehhilfe für mich mittlerweile kostenneutral und ich kann wieder ermüdungsfrei und genau arbeiten.

Bernd Baisch

Veröffentlicht am 9. März 2021

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