Aktuelles zur „amtsangemessenen Alimentation“
Veröffentlicht am 20. Januar 2025
Hier erhalten Sie einen Überblick über das Thema „amtsangemessene Besoldung“. BLV und Beamtenbund empfahlen im Dezember 2024, bis spätestens 31.12.2024 Widerspruch einzulegen. Sollten Sie diese Frist verpasst haben, ist ein Handeln im Jahr 2025 zunächst nicht erforderlich. Bitte verfolgen Sie die aktuellen Informationen von BLV und bbw im laufenden Jahr. Ein Widerspruch lohnt sich möglicherweise zum Jahresende 2025.
Ein Widerspruch gegen die Kostendämpfungspauschale der Beihilfe sollte hingegen stets sofort im Rahmen der einmonatigen Rechtsbehelfsfrist eingelegt werden. Das betr. Musterschreiben haben wir auf den Stand Januar 2025 aktualisiert.
Ein BLV-Info und Musterschreiben betr. die amtsangemessene Alimentation, Versorgung, Inflationsausgleichszahlung während einer Elternzeit sowie Kostendämpfungspauschale stellen wir unseren Mitgliedern nachfolgend zur Verfügung – hierzu ist ein vorheriger Login erforderlich:
Veröffentlicht am 20. Januar 2025