Demonstration zur Tarifauseinandersetzung (TV-L 2025/26)
Veröffentlicht am 27. Januar 2026
Aufruf: Demonstration mit Warnstreik zur Tarifauseinandersetzung (TV-L 25/26) am 05. Februar 2026 in Stuttgart
Mitmachen – Gemeinsam Druck machen! Jede und jeder Einzelne zählt!
Die Demonstration mit Warnstreik findet statt am
Donnerstag, 05. Februar 2026 – Beginn 11:00 Uhr – in der Lautenschlagerstraße (gegenüber dem Hauptbahnhof) in Stuttgart.
Der BLV wird dort einen eigenen Stand haben und Demonstrationsmaterial an seine Mitglieder ausgeben.
Nach einer kurzen Auftaktkundgebung wird sich der Protestzug voraussichtlich gegen 11:45 Uhr zum Schlossplatz bewegen. Hier ist ab 12:30 Uhr eine Großkundgebung geplant, bei der als Hauptredner die Kollegen Andreas Hemsing (Fachvorstand Tarifpolitik des dbb) und der BBW-Vorsitzende Kai Rosenberger vorgesehen sind.
Anreisekosten mit Bussen bzw. Gruppenfahrscheine des VVS und der Bahn werden unseren Mitgliedern auf Nachweis erstattet. Außerdem hat der BLV eigene Buslinien eingerichtet – sollten Sie diese nutzen wollen, so melden Sie sich bitte entsprechend den Hinweisen auf dem Aufruf-Flyer (QR-Code) oder der Anlage „Anfahrt zur Großdemo“ an. Voraussetzung für die Erstattung von Reisekosten und Streikgeld ist die Eintragung in die Unterschriftenlisten des BLV vor Ort.
Der Deutsche Beamtenbund Tarifunion (DBB) hat für den 05.02.26 bereits eine Streikfreigabe erteilt. Deshalb dürfen die tarifbeschäftigten Lehrkräfte an diesem Tag streiken. Sie brauchen während der Teilnahme an der Protestkundgebung einschließlich An- und Abreise keinen Unterricht halten.
Hinweis:
Da der Tarifabschluss TV-L in der Regel die Grundlage für die Anpassung von Besoldung und Versorgung ist, sind Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ebenfalls aufgefordert, in ihrer Freizeit (Mittagspause, verlegter Unterricht oder Urlaub) an der Demonstration teilzunehmen. Beamte dürfen allerdings nicht streiken.
Auch Nichtmitglieder dürfen an gewerkschaftlich organisierten Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen. Sie erhalten jedoch weder Streikgeld durch die Gewerkschaft noch Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Treten nichtorganisierte Arbeitnehmer noch am Tag des Streikbeginns in eine Mitgliedsgewerkschaft der dbb tarifunion ein, so erhalten sie im Regelfall ab Beitrittstag Streikgeld durch die Fachgewerkschaft.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Infomaterial
Anfahrt zur Großdemo 05-02-2026_V3
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