Minderung bei Antragsruhestand?

Veröffentlicht am 23. November 2020

Meine Frage betrifft den Antragsruhestand wegen Schwerbehinderung:
Laut schriftlicher Auskunft des LBV hätte ich bei Antragsruhestand zum 31.07.2022 eine Minderung meines Ruhegehaltes von 6,91 % (da mein Geburtstag der 30.09.1960 ist).
Würde ich jedoch in dem Schuljahr 2021/2022 beispielsweise dienstunfähig werden, dann würde die Minderung meines Ruhegehaltes wieder 10,8 % betragen? Habe ich das so richtig erfasst?
(Bei Antragsruhestand wegen Schwerbehinderung zum 31.07.2024 fällt keine Minderung meines Ruhegehaltes mehr an.)

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Veröffentlicht am 23. November 2020

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