Ich unterrichte im Normalfall an zwei Schulen. Derzeit unterrichte ich wegen des Infektionsschutzes nur an meiner Stammschule. Ist diese Regelung weiterhin gültig? In den neusten Verordnungen des Ministeriums (Stand: 19.06.2020) findet sich kein Hinweis auf eine Änderung dieser Regelung.

Veröffentlicht am 22. Juni 2020

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Veröffentlicht am 22. Juni 2020

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