BLV zur PM des LfDI vom 25.04.2022 zur Nutzung von MS 365 an Schulen
Veröffentlicht am 26. April 2022
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) will bis zu den Sommerferien 2022 die Nutzung von Microsoft 365 an Schulen unterbinden. Der BLV fordert den Einsatz von Lizenzsoftware und Open-Source-Produkten.
- Nachweispflicht und Systemwechsel so nicht leistbar
- Zertifizierung durch externe Dienstleister muss möglich sein
- Berufliche Schulen sollten auch die Software einsetzen können, die in Industrie-, Handels-, und Handwerksbetrieben üblich ist.
- Zur Erfüllung unseres Bildungsauftrages brauchen berufliche Schulen beides: Lizenz-Software und Open-Source-Produkte.
Stuttgart, den 26. April 2022 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) will bis zu den Sommerferien 2022 die Nutzung von Microsoft 365 (MS365) an Schulen unterbinden, sofern eventuelle datenschutzrechtliche Mängel nicht eindeutig nachweisbar behoben wurden. „Ich habe große Zweifel, ob die Ressourcen des Kultusministeriums ausreichen, um die Schulen bei ihrer Nachweispflicht zur Datensicherheit zu MS 365 oder der Einrichtung eines Alternativsystems zu unterstützen. Der geplante Zeitraum bis zu den Sommerferien ist zu kurz. Am Ende könnten gerade die beruflichen Schulen die großen Verlierer sein“, äußert sich der BLV-Vorsitzende Thomas Speck heute besorgt in Stuttgart.
Komplexe IT-Systeme an den Schulen
Wenn der LfDI wie angekündigt individuell den jeweiligen konkreten Einzelfall betrachten möchte, dann wird er mit den vielen betroffenen beruflichen Schulen und ihren komplexen IT-Systemen ziemlich beschäftigt sein. „Die Bereitschaft des LfDI sich die IT-Systeme der betroffenen beruflichen Schulen genauer anzusehen ist erfreulich. Jedoch glaube ich nicht, dass dies während der bis Juli laufenden Abschlussprüfungen überall erfolgen kann. Die betroffenen Schulleitungen und Lehrkräfte haben alle Hände voll zu tun, um die Abschlussprüfungen bis Schuljahresende zu organisieren und durchzuführen“, so Speck.
Zertifizierung für Schulen ermöglichen
Lange schon hätte man den konkreten Einsatz von MS 365 an ausgewählten Schulen, etwa an IT-Schulen prüfen können. In der Vergangenheit gab es konkrete Angebote beruflicher Schulen, um als Musterschulen ihr ausgefeiltes Nutzungskonzept inklusive MS 365 von externen Sachverständigen zertifizieren zu lassen, vor allem auch im Bereich Datenschutz. Genauso wie sich mittelständische Unternehmen hinsichtlich des Datenschutzes zertifizieren lassen, muss ein solches Verfahren mit externen Dienstleistern auch für berufliche Schulen möglich sein. Die benötigten Gelder muss die Politik bereitstellen. „Unsere Ausbildungsbetriebe erwarten, dass wir Software einsetzen, die in Industrie-, Handels-, und Handwerksbetrieben üblich ist. Zur Erfüllung unseres Bildungsauftrages brauchen wir Open-Source-Produkte und Lizenz-Software. Unsere Schulen müssen beides verwenden können“, fordert der BLV-Vorsitzende.
Nutzung von MS 365 zu untersagen, wäre falsch
In der Vergangenheit hat die Politik den beruflichen Schulen immer wieder zugesagt, datenschutzkonforme Lösungen für eine weitere Nutzung von MS 365 zu suchen und auch die Förderung von Open-Source-Produkten voranzubringen. Während zum Beispiel Nordrhein-Westfalen für seine Lehrkräfte mit Taskcards als digitale Pinnwand schon länger eine mehr als gleichwertige datenschutzkonforme Alternative zu Padlet flächendeckend bereitstellte, waren es in Baden-Württemberg der BLV und einige Stadt- und Kreismedienzentren, die zum Lizenz-Start von Taskcards erste Zugänge für Lehrkräfte zur Verfügung stellten und damit wesentlich zur Verbreitung der App beitrugen. „Berufliche Schulen müssen auch zukünftig innovativ und digital sein, in alle Richtungen. Schulen, die Nutzung von MS 365 zu untersagen, wäre genauso falsch wie die Förderung von Open-Source-Alternativen einzustellen“, stellt Thomas Speck abschließend fest.
Unsere Pressemitteilung zum Download finden Sie hier.
Veröffentlicht am 26. April 2022