BLV-Pressemitteilung: Lehrergewinnung
Veröffentlicht am 14. Juli 2017
In einer Zumeldung kommentiert der BLV das Maßnahmenpaket von Kultusministerin Dr. Eisenmann zur Lehrergewinnung. Dieses kann als reine Notmaßnahme interpretiert werden. Denn um tatsächlich mehr und geeignete Lehrkräfte gewinnen zu können, muss der Schuldienst attraktiver werden.
STUTTGART, 14.7.2017: Die Versäumnisse der Vergangenheit rächen sich, so kommentierte der Vorsitzende des Berufsschullehrerverbandes Herbert Huber die Notwendigkeit, ein „Maßnahmenpaket zur Lehrergewinnung“ zu schnüren. Das Maßnahmenpaket von Kultusministerin Eisenmann sei – so BLV-Vorsitzender Huber – überwiegend eine Sammlung von Notmaßnahmen, die vermeidbar wären, wenn sich das Land endlich zu einer mittelfristigen Personalplanung durchringen könnte. So begrüßt der BLV zwar das Vorziehen der Einstellungstermine und die Verstärkung der schulbezogenen Stellenausschreibungen. Finanzielle Anreize für Direkteinsteiger dürften aber nicht auf den Metall- und Elektrobereich beschränkt bleiben.
Kritisch sind aber aus Sicht des BLV nach wie vor die übrigen Einstellungsmodalitäten zu sehen: So werden nach wie vor die Referendare zu Beginn der Sommerferien in die Arbeitslosigkeit entlassen, um sie dann zum Schuljahresbeginn wieder einzustellen. In dieser Phase wechseln viele qualifizierte junge Lehrkräfte in andere Bundesländer und gehen dem Land damit verloren. Der BLV fordert die Einstellung der Referendare zum 01.08. eines Jahres vorzunehmen. Seit langem weist der BLV auf die Notwendigkeit einer frühzeitigen Lehrereinstellung hin. Dazu braucht man neben früheren Stellenausschreibungen auch flexiblere Maßnahmen der Lehrergewinnung. Das Kultusministerium täte gut daran, Möglichkeiten für Schulen zu schaffen, Werbeanzeigen in örtlichen Printmedien oder in digitalen Medien schalten zu können.
Kontraproduktiv ist außerdem die Praxis der Landesregierung, in den Arbeitsverträgen mit Vertretungslehrkräften eine Befristung bis zum letzten Schultag vorzusehen, sie also freizusetzen, um sie zu Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres mit neuem Befristungsgrund wieder einzustellen. Häufig geschieht dies auch dann, wenn der neue Befristungsgrund schon im alten Schuljahr bekannt ist. BLV-Vorsitzender Herbert Huber fordert die Landesregierung auf, befristete Arbeitsverträge immer auf das Schuljahr (01.08. bis 31.07. des Folgejahres) abzuschließen, um diese Benachteiligung der befristet eingestellten Lehrkräfte zu vermeiden.
Verlässliche Einstellungsperspektiven und ein nachhaltiger Verzicht auf Stellenstreichprogramme seien für die Lehrergewinnung kurz- und langfristig unverzichtbar, so BLV-Vorsitzender Herbert Huber abschließend.
Sie finden diese Zumeldung außerdem hier im PDF-Format.
Veröffentlicht am 14. Juli 2017