BLV zum Rückruf der fehlerhaften KN95-Masken an den beruflichen Schulen

Veröffentlicht am 10. Februar 2021

Die Landesregierung versprach den Schulen FFP2-Masken, lieferte aber Masken des Typs KN95. Und diese sind nun auch noch fehlerhaft.

„Aktuell wird intensiv diskutiert, wann Schülerinnen und Schüler wieder in Präsenz unterrichtet werden können. Dies ist gut nachvollziehbar, kann aber nur gelingen, wenn die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden können“, so der BLV Landesvorsitzende Thomas Speck. „Wie kann es sein, dass das Land Baden-Württemberg einerseits möglichst zeitnah in den Präsenzunterricht zurückkehren will, andererseits jedoch nicht in der Lage ist, fehlerfreie und den Lehrkräften längst zugesagte Masken auszuliefern? Das passt nicht zusammen!“

Die Landesregierung versprach den Schulen FFP2-Masken, lieferte aber Masken des Typs KN95. Und diese sind nun auch noch fehlerhaft. Das Kultusministerium hat die Schulen zwar zeitnah informiert, aber das Sozialministerium hat von den ersten Hinweisen auf Mängel bis zur tatsächlichen Information viel zu lange gebraucht: mehr als sechs Wochen!

„Ich kann nur hoffen, dass der Austausch der Masken an den beruflichen Schulen bis zu einem eventuellen Start des Präsenzunterrichts rechtzeitig erfolgt sein wird. Sollte dies nicht geschehen, müssen wir eine Öffnung der betroffenen Schulen ablehnen“, stellt Speck klar.

Ausreichende Sicherheitsvorkehrungen im Schulbereich sind ein zentrales Element auf dem Weg aus der Pandemie. Damit ist verbunden, einen möglichst optimalen Gesundheitsschutz für alle am Unterricht Beteiligten sicherzustellen: FFP2-Masken für jeden Unterrichtstag, Luftfilteranlagen, Testungen, Schülerbeförderung u. v. a. m.

Hier finden Sie weitere Informationen und Erläuterungen zu den Masken des Typs KN95.

[pdfjs-viewer url=”https%3A%2F%2Fblv-bw.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2021%2F02%2FPM03_BLV_BW_Berufsschullehrer_zu_Rueckruf_MaskenKN95.pdf” viewer_width=100% viewer_height=800px fullscreen=true download=true print=true]

Hier finden Sie die komplette Pressemitteilung.

Veröffentlicht am 10. Februar 2021

Zum Seitenanfang