BLV-Pressemitteilung: Qualitätskonzept der Landesregierung

Veröffentlicht am 28. Juni 2017

BLV zeigt sich offen für neues Qualitätskonzept. Besonderheiten der beruflichen Schulen müssen beachtet werden. Umbau darf nicht zu Lasten der Lehrerinnen und Lehrer gehen. BLV fordert ausreichende Ressourcen

STUTTGART, 28.6.2017: “Wir sind gesprächsbereit.” Mit diesen Worten zeigte sich der Vorsitzende des Berufsschullehrerverbandes Baden-Württemberg (BLV) Herbert Huber offen für ein neues Qualitätskonzept an den beruflichen Schulen. Der BLV sieht die Chance Fehler der Vergangenheit zu korrigieren: “Aber nicht alles war schlecht. Darüber gilt es zu reden. Eins ist ganz klar, wir wollen beteiligt werden!” so Huber. So soll laut Kultusministerium die Ausgestaltung der zum 01.01.2019 einzurichtenden beiden neuen Institute mit Hilfe einer Lenkungsgruppe und Projektgruppen geklärt werden. “Der BLV bietet hier seine konstruktive Mitarbeit an”, so Herbert Huber weiter.
Gleichzeitig warnt der Vorsitzende: “Eine weitere Mehrbelastung der Lehrerinnen und Lehrer und der Schulleitungen ohne Zeitausgleich werden wir nicht mittragen. Ohne die Unterstützung und Mitarbeit aus den Schulen wird das neue Konzept ein teurer Schuss in den Ofen ohne Wirkung an der Basis”, so BLV-Vorsitzender Herbert Huber. Diese Unterstützung und Mitarbeit aus den Schulen kann das Kultusministerium nicht zum Nulltarif bekommen.

Die beruflichen Schulen belegen schon seit Jahren bei der Leistungsfähigkeit und Qualität Spitzenplätze. Diesen Unterscheid zum allgemeinbildenden Bereich gilt es zu berücksichtigen. Nach BLV-Auffassung gibt es Strukturen, die sich eindeutig bewährt haben, wie etwa die regionale Fortbildung oder auch die Arbeit der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung mit dem Standort Esslingen. Solche erfolgreichen Strukturen müssen erhalten bleiben. Es wird nicht ausreichen, das Landesinstitut für Schulentwicklung und die Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung umzukrempeln und zwei neue Institute einzurichten. Ausdrücklich betonte der BLV-Vorsitzende, dass im Flächenland Baden-Württemberg lediglich zentrale Institute die Qualität in der Fläche nicht sichern können. Zudem wäre es wichtig, für eine solide Finanzierung der Qualität zu sorgen. Bildungspolitische Prestigevorhaben aus der letzten Legislaturperiode – wie etwa die Privilegierung der Gemeinschaftsschule – müssen eingestellt und die regionale Schulentwicklung in der bisherigen Form nach §§ 30 Schulgesetz muss dringend überdacht und neu justiert werden.

Während eines Umbaus der Strukturen müssen wichtige Informations- und Weiterbildungsangebote wie z.B. die Bereitstellung von Lehrplänen zuverlässig funktionieren. Die Lehrkräfte benötigen diese Unterstützung für ihre tägliche Arbeit, dies gilt es besonders im Blick zu behalten. Geplante Datenerhebungen und Vergleichstests dürfen nicht auf dem Rücken der betroffenen Lehrerinnen und Lehrer erfolgen. Nach wie vor bewältigen die Kolleginnen und Kollegen täglich das bestehende Unterrichtsdefizit von aktuell ca. 2 % an den beruflichen Schulen. Dies zeigt auch der Überstundenberg, der im letzten Schuljahr erneut angewachsen ist. Die hohe Zahl an geflüchteten Jugendlichen, die an den beruflichen Schulen unterrichtet werden, gilt es auch in den nächsten Jahren für unseren Arbeitsmarkt zu qualifizieren. “Wenn also die Kultusministerin zu Recht Qualität und Leistung fordert, dann muss sie auch die beruflichen Schulen mit den benötigten Lehrkräften und ausreichenden Finanzmitteln für Poolstunden und Fortbildungsmitteln ausstatten. Während zusätzliche Poolstunden im allgemeinbildenden Bereich verteilt wurden, warten die beruflichen Schulen auf die dringend benötigte Entlastung”, so Huber abschließend.

Sie finden diese Pressemitteilung außerdem hier im PDF-Format.

Veröffentlicht am 28. Juni 2017

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