BLBS: Meilenstein in der Berufsorientierung
Veröffentlicht am 17. Oktober 2017
Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Dr. Susanne Eisenmann, und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, haben eine neue Rahmenvereinbarung unterzeichnet, um die Berufsorientierung der Jugendlichen zu verbessern.
„Die Berufsorientierung zu verbessern ist eine vom BLBS mehrfach gestellte Forderung, die nun in die richtige Spur gesetzt worden ist. Das begrüßen wir sehr“, so Eugen Straubinger, Bundesvorsitzender des Bundesverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS).
Die Rahmenvereinbarung sieht endlich vor, die Effektivität der Zusammenarbeit zwischen den allgemeinbildenden Schulen und vor allem der Berufsberatung zu verbessern. Damit wird den Schülerinnen und Schüler hoffentlich deutlich, dass es neben der beruflichen Orientierung in den akademischen Berufen auch interessante Berufe im beruflichen Bildungssystem gibt. Dazu sollten sie auch Informationen über die 328 staatlich anerkannten dualen Ausbildungsberufe erhalten. „Das stellen wir uns als Ziel der Vereinbarung vor“, fordert der BLBS-Vorsitzende.
Diese Zusammenarbeit in der Berufsorientierung wird hoffentlich auch dazu beitragen, dass die Jugendlichen – eventuell schon am Ende der Grundschule – ihre berufliche Orientierung finden und sich schon früh durch die kontinuierliche Beratung und Begleitung auf „ihren“ Beruf vorbereiten können.
Forderungen des BLBS:
„Wir fordern, dass die Neuausrichtung der Zusammenarbeit zwischen den allgemeinbildenden Schulen und der Berufsberatung nun möglichst umgehend umgesetzt wird, damit die Jugendlichen befähigt werden, ihre Berufswahl in allen Berufen überlegt und selbstständig zu treffen“, so der BLBS-Vorsitzende und weiter:
„Wir fordern aber auch, dass die beruflichen Schulen in diese Neuausrichtung bei der Zusammenarbeit eingebunden werden. Wir geben gerne Hilfestellungen bei der Beratung der Jugendlichen, um unsere Erfahrungen bei der Ausbildung in den anerkannten Berufen weiterzugeben.“
Hier finden Sie die obige Pressemeldung als Datei.
Dort finden Sie den dementsprechenden Link auf der Homepage des VLW.
Veröffentlicht am 17. Oktober 2017