BLV-Kritik: Änderung des Schulgesetzes

Veröffentlicht am 14. Februar 2019

Eingeschränktes Recht auf freie Schulauswahl für Berufsschüler – Schulaufsichtsbehörde darf Schule desselben Schultyps zuweisen.

Der Vorsitzende Herbert Huber kritisiert die mangelnde Berücksichtigung der unterschiedlichen Schultypen, Profile und Schwerpunkte an Beruflichen Schulen und Beruflichen Gymnasien. Die Neufassung des Schulgesetzes geht auf Kosten der Bildungsinteressen. Er empfiehlt, die Erstattungspraxis der Schülerbeforderungskosten genau zu prüfen, da Schüler aus einkommensschwachen Familien aus finanziellen Gründen die nächstliegende Schule und nicht die Wahlschule besuchen könnten.

Den Download der Pressemeldung finden Sie hier.

 

Veröffentlicht am 14. Februar 2019

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