Absenkung der Eingangsbesoldung wird zurückgenommen

Veröffentlicht am 23. März 2017

Die medienwirksamen Protestaktionen und zahlreichen Gespräche der Junglehrer haben sich ausgezahlt. Musterklagen für die bis 31.12.2017 Betroffenen laufen weiter.

Mit der Rücknahme der abgesenkten Eingangsbesoldung wird eine schwerwiegende landespolitische Fehlentscheidung der Vergangenheit endlich korrigiert. Unsere Engagement in allen Bereichen hat sich gelohnt. Hier erfahrt ihr mehr über unsere Initiativen, die zu diesem Erfolg geführt haben. Danke an alle, die mit uns gemeinsam drangeblieben sind.

Wie geht es jetzt für die bis 31.12.2017 Betroffenen weiter? Die Musterklagen, u. a. mit BLV-Mitgliedern, richten sich gegen die Absenkungen in der Zeit bis zum 31.12.2017. Diese Klagen werden fortgeführt. Der BLV empfiehlt seinen Mitgliedern im Beamtenverhältnis:

– Wenn Sie bereits einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation beim Landesamt für Besoldung und Versorgung in Fellbach (LBV) gestellt haben, sollten Sie diesen keinesfalls zurücknehmen, sondern aufrechterhalten.

– Sofern Sie noch keinen solchen Antrag gestellt haben: Reichen Sie vorsorglich zur Rechtswahrung noch bis spätestens 31.12.2017 einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation beim Landesamt für Besoldung und Versorgung in Fellbach (LBV) ein, soweit Sie im Zeitraum zwischen dem 01.01.2014 und dem 31.12.2017 von einer Absenkung betroffen sind bzw. waren. Wenn Sie bereits einen Antrag beim LBV Fellbach eingereicht haben, bedarf es jetzt keines zweiten Antrages.

Pressemitteilung der Junglehrer zur Eingangsbesoldung

BLV-Musterantrag zur abges. Eingangsbesoldung


 

 

Veröffentlicht am 23. März 2017

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