Fehlende Schutzkonzepte für Lehrkräfte in Baden-Württemberg

Schutzkonzepte gegen Gewalt an Lehrkräften

Quelle: ©Pixabay/Kajicom

Veröffentlicht am 14. November 2025

Mit der im Juni 2024 veröffentlichten ressortübergreifenden Landeskonzeption zum Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt im Arbeitsalltag setzte Baden-Württemberg ein wichtiges Zeichen. Ziel ist es, Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg besser vor Gewalt zu schützen.

Die Konzeption basiert auf einem ganzheitlichen Ansatz und umfasst Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Intervention und Nachsorge. Zentrales Element wären die Einrichtung behördenspezifischer Krisen- und Notfallpläne, eine landesweite Ansprechstelle zur Gewaltprävention sowie eine Präventionsdatenbank, die bewährte Maßnahmen bündelt. Auch rechtliche Informationen, Unfallmeldungen und psychosoziale Unterstützungsangebote sind teil der Landeskonzeption.

Doch so wichtig dieser übergreifende Rahmen ist, es fehlt bisher an der konkreten Umsetzung im Kultusressort zum Schutz von Lehrkräften vor Gewalterlebnissen. Lehrkräfte sind teil des öffentlichen Dienstes, aber sie haben besondere Rahmenbedingungen und Risiken, die sich von anderen Berufsgruppen unterscheiden. Lehrkräfte befinden sich in einem Spannungsfeld zwischen pädagogischer Verantwortung, emotionaler Bindung, institutioneller Erwartungen und rechtlicher Unsicherheiten. Wenn in diesem sensiblen Umfeld verschiedenste Formen von Gewalt auftreten, von verbalen Angriffen und Bedrohungen über körperliche Übergriffe bis hin zu digitaler oder sexualisierter Gewalt, bedarf es besonderer Beratung. Lehrkräfte fühlen sich mit Gewalterfahrungen alleingelassen, weil zunächst auf schulischer Ebene versucht werden soll damit umzugehen, bevor sich die Lehrkraft entschließt den Weg zur Polizei zu gehen oder aber rechtlich anderweitig vorzugehen.

Gemäß § 45 Beamtenstatusgesetz ist der Dienstherr verpflichtet, die Fürsorge für das Wohl des Beamten zu tragen. Das umfasst neben der Gesundheitsfürsorge den Schutz vor Gefahren im Dienst. Obwohl das Problembewusstsein des Arbeitgebers geschärft ist und die Gesamtgesellschaft für die Thematik sensibilisiert ist, können betroffenen Lehrkräfte und Schulleitungen in BW leider derzeit keine schulspezifischen Handreichungen bei Gewalterlebnissen im Dienst finden. Es fehlen klare Meldeabläufe, rechtliche Sicherheit und adäquate Unterstützungssysteme. Zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn gehört auch ein umfassendes Schutzkonzept für Lehrkräfte.

Der BLV fordert:

  • Schutzkonzept speziell für Lehrkräfte vor Gewalt im Dienst
  • Klaren Verfahrensablauf für Melde – und Unterstützungswege bei Gewalterfahrungen im Dienst
  • Gewaltschutz-Leitfaden mit konkreter Hilfestellung
  • Konkrete Ansprechstelle für betroffene Lehrkräfte und Schulleitungsverantwortliche in akuten Situationen
  • Rechtsberatung durch den Dienstherrn bei Gewalterlebnissen im Dienst
  • Einbindung von Schulträgern und Aufsichtsbehörden, damit Schutzmaßnahmen auch finanziert und umgesetzt werden

Annette Naumann | BLV-Standpunkt Ausgabe 1/2025

Veröffentlicht am 14. November 2025

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