Zumeldung zur LPK der Landesregierung zum Thema „Handynutzung an Schulen“

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Veröffentlicht am 3. Juni 2025
Der BLV-Vorsitzende Thomas Speck unterstützt den Vorstoß der BW-Landesregierung, die private Handynutzung an Schulen einzuschränken
Eine altersgerechte Differenzierung bei der Handynutzung ist richtig
Ein Haftungsausschluss von Schulleitungen und Lehrkräften im Außenverhältnis muss klargestellt sein
Stuttgart, den 3. Juni 2025 „Mehr einheitliche Vorgaben und eine Differenzierung nach Altersstufen sind richtig. Es braucht dringend echte Konsequenzen für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler bei Nichteinhaltung der schulischen Nutzungsregeln. Nur so werden die Nutzungsgrenzen von Eltern und Schülerinnen und Schülern auch beachtet“, so der BLV-Vorsitzende Thomas Speck heute in Stuttgart.
Wir begrüßen die Ankündigung von Frau Staatssekretärin (StS) Boser ausdrücklich, den Schulen alsbald Musterschulordnungen und -prozesse sowie FAQ zur Verfügung stellen zu wollen. Dies dürfte die Schulen bei der Schaffung eigener Regelungen zur Handynutzung entlasten. Ebenso hilfreich ist der Hinweis, dass Schulen, die bereits eine funktionierende Ordnung haben, „das Rad nicht neu erfinden müssen“, sondern ihre jetzigen Regelungen behalten dürfen.
Allerdings gilt es auch endlich Haftungsfragen bei Beschädigungen oder Verlust eines Smartphones so zu klären, dass weder Lehrkräfte noch Schulleitungen Regressansprüche von Eltern oder Schüler befürchten müssen. Der Hinweis des Ministerpräsidenten Kretschmann im Rahmen der heutigen LPK dahingehend, dies würde zu einer weiteren unnötigen Bürokratisierung führen, hilft den Lehrkräften an den Schulen nicht weiter. Sie sehen sich in der Praxis häufig Zahlungsaufforderungen für beschädigte Hardware ausgesetzt und fühlen sich damit allein gelassen. Eine Lösung könnte sein, die bereits bestehende Staatshaftung des Dienstherrn in die von Frau StS Boser angekündigten Musterschulordnungen klarstellend zu integrieren. In diesem Zusammenhang ist auch eine Unterstützung bei der Anschaffung von sicheren Aufbewahrungsboxen oder Schließfächern dringend geboten, um Haftungsfälle von vornherein zu vermeiden.
Der BLV unterstützt darüber hinaus die Entwicklung weiterer medienpädagogischer Angebote für Schülerinnen und Schüler sowie Fortbildungen für Lehrkräfte, damit Jugendliche und junge Erwachsene einen reflektierten und angemessenen Umgang mit digitalen Medien erlernen.
Hier finden Sie unsere Zumeldung als Pdf zum Download.
Veröffentlicht am 3. Juni 2025