Pressemitteilung des BLV zur Unterrichtsversorgung
Veröffentlicht am 1. März 2018
Zumeldung zur Pressemitteilung Nr. 11/2018 des Kultusministeriums BW: Für den derzeitigen Lehrermangel und den Mangel an geeigneten Bewerbern sind nach Auffassung des BLV Entscheidungen aus der letzten Legislaturperiode verantwortlich.
„Für den derzeitigen Lehrermangel und den Mangel an geeigneten Bewerbern sind nach Auffassung des BLV Entscheidungen aus der letzten Legislaturperiode verantwortlich“, sagte BLV-Vorsitzender Herbert Huber am 28.02.2018 in Stuttgart. Ob sich die aktuellen Lösungsansätze des Kultusministeriums – z.B. Versetzung in Mangelregionen – realisieren lassen ist jedoch nach Ansicht des BLV offen. Den zukünftigen Lehrermangel muss das Kultusministerium durchaus vertreten. An den Seminaren sind deutlich weniger Referendare mit Profilfächern in Ausbildung. Wenn das KM im kommenden Jahrzehnt auf steigende Schülerzahlen mit Lehrereinstellung reagieren will, müssen diese Personen erst noch ausgebildet werden. Wegen der zeitlichen Länge der Ausbildung müssten diese Personen bereits das Studium aufgenommen haben.
Deshalb sind Stellenkürzungen, die immer noch stattfinden, nicht mehr zeitgemäß. Diese Maßnahmen sind zwar vorteilhaft für das Finanzministerium, nicht aber für die Lehrereinstellung und letztlich für die jungen Menschen, die auf eine qualifizierte Bildung und Ausbildung vertrauen. Wenn Kultusministerin Dr. Eisenmann auf das Hinausschieben des Ruhestands als Maßnahme zur Dämpfung des Lehrermangels tatsächlich vertrauen sollte, rät der BLV, sich genau mit den Auswirkungen des neu gefassten § 39 LBG zu beschäftigen. „Danach ist eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit kaum noch möglich und wird von den Regierungspräsidien grundsätzlich abgelehnt“, so Herbert Huber abschließend.
Die Zumeldung finden Sie als pdf-Datei hier!
Veröffentlicht am 1. März 2018