Widerspruch gegen den Umfang des kinderbezogenen Familienzuschlags bei teilzeitbeschäftigten Elternteilen unter 100% und Antrag auf verfassungskonforme Alimentation
Veröffentlicht am 15. August 2024
Hier erhalten Sie eine aktuelle BLV-Info zum Thema Widerspruch gegen den Umfang des kinderbezogenen Familienzuschlags bei teilzeitbeschäftigten Elternteilen unter 100%.
Liebe BLV-Mitglieder,
die Einlegung eines Widerspruchs dürfte für Sie vorteilhaft sein, wenn Sie diese Fragen alle mit „Ja“ beantworten können:
– Sind Sie und Ihr (Ehe-) Partner /-in Beamtin / Beamter?
– Sie arbeiten beide in Teilzeit?
– Sie erreichen zusammen nicht den Umfang einer Vollzeitbeschäftigung (100%)?
– Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf einen kindergeldbezogenen Familienzuschlag, erhalten diesen jedoch nicht oder nicht in voller Höhe Ihres addierten Beschäftigungsumfangs?
Ein BLV-Info und Musterschreiben betr. Kinderbezogenen Familienzuschlags bei teilzeitbeschäftigen Elternteilen unter 100% stellen wir unseren Mitgliedern nachfolgend zur Verfügung – hierzu ist ein vorheriger Login erforderlich:
Für eventuelle Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr BLV-Team
Veröffentlicht am 15. August 2024