Übernachtungskosten außerunterrichtl. Veranstaltung: Ansprüche sichern
Veröffentlicht am 6. Juni 2019
Die Erstattung von Übernachtungskosten für Lehrkräfte in Höhe von pauschal 18 Euro pro Nacht ist zu gering. Der BLV stellt einen Musterwiderspruch bereit.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 14.12.2017 das Land Baden-Württemberg verpflichtet, der Klägerin, einer verbeamteten Lehrerin, die laut ihrem Antrag vom Januar 2017 geforderten weiteren Übernachtungskosten für eine Klassenfahrt in Höhe von 44 Euro zu erstatten (Az.: 1 K 6923/17).
BBW empfiehlt: Möglichen Anspruch sichern
Um sich aufgrund der VGH-Entscheidung mögliche Ansprüche zu sichern, empfiehlt der BBW allen, denen bei einer außerunterrichtlichen Veranstaltung Übernachtungskosten entstanden sind, auf die nicht von vornherein verzichtet wurde, zunächst innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums von sechs Monaten (gerechnet ab dem Tag nach Beendigung der außerunterrichtlichen Veranstaltung) einen Antrag auf Erstattung der Reisekosten zu stellen. Geschieht dies nicht, ist der Anspruch verfallen.
Die Vorlage zum Musterwiderspruch finden Sie hier.
Weitere Informationen des Beamtenbundes gibt es hier.
Veröffentlicht am 6. Juni 2019