Kostendämpfungspauschale verfassungswidrig!
Veröffentlicht am 19. August 2020
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG Karlsruhe) hat mit dem Urteil vom 23.06.2020 (2K 8782/18) die Regelung des § 15 BVO in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/2014 für Professoren (Kostendämpfungspauschale) für verfassungswidrig erklärt.
Mit der Neufassung des § 15 Abs. 1 BVO war die Kostendämpfungspauschale mit Wirkung zum 01.01.2013 teilweise angehoben worden.
Auch wenn diese Entscheidung zugunsten von Professorinnen und Professoren ergangen ist, gehen wir davon aus – vorbehaltlich der Urteilsgründe -, dass nun die dritte Maßnahme des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/2014 für alle betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger unwirksam ist. Denn aus der beigefügten Pressemeldung der Gerichts ist zu entnehmen, dass die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 zum 1.1.2013 sowohl formell als auch materiell verfassungswidrig und damit unwirksam sei.
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Veröffentlicht am 19. August 2020