Firmensport von Hansefit – ab sofort für BLV-Mitglieder!

Veröffentlicht am 15. Januar 2025

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen! Deswegen ist es uns wichtig, dass Sie…

… sich im Beruf und beim BLV wohlfühlen,
… dem beruflichen Schulwesen noch lange erhalten bleiben,
… Ihrer Arbeit voller Tatendrang nachgehen können,
… einen gesunden Ausgleich zu den Herausforderungen des Alltags finden und
… dazu die passende Unterstützung von uns erhalten.

Ab sofort stellen wir Ihnen daher das abwechslungsreiche Firmensport-Angebot von Hansefit – im Tarif „Best“ – zur Verfügung.

Was ist Hansefit?

Hansefit ist das vielfältigste Firmensport-Netzwerk in Deutschland. Privatpersonen ist eine Anmeldung in Eigeninitiative nicht möglich. Vielmehr ist eine Kooperation von Hansefit mit dem betreffenden Arbeitgeber, Verband  o. ä. Voraussetzung für eine Teilnahme. Der BLV hat für seine Mitglieder eine solche Zusammenarbeit exklusiv vereinbart.
Für unsere Mitglieder heißt das: Zugang zu Tausenden Sport- und Gesundheitseinrichtungen – mit nur einer Mitgliedschaft!

Nutzen Sie das exklusive Angebot und machen Sie mit! Hier geht’s zur Anmeldeseite.

Unser Angebot richtet sich exklusiv an BLV-Mitglieder. Bitte leiten Sie den Link deshalb nur an BLV-Kolleginnen und -Kollegen weiter. Etwaige bei Hansefit angemeldete Nichtmitglieder müssen leider storniert werden.

Bei eventuellen Fragen nutzen Sie bitte vorrangig die unverbindlichen Online-Info-Veranstaltungen (MS Teams) von Hansefit am:

3. Februar 2025, 18 Uhr (zur Veranstaltung)

10. März 2025, 18 Uhr (zur Veranstaltung)

In dringenden Fragen  wenden Sie sich gerne direkt an unsere Ansprechpartnerin bei Hansefit:
Frau Amelie Kleist (Mobil: 0170 4347843, amelie.kleist@hansefit.de, Erreichbar: Montag und Dienstag jeweils 9 – 18 Uhr)

Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit Firmensport von Hansefit!

Hinweis: Bei Anmeldung zum Monatsende erfolgt die Aktivierung möglicherweise verzögert, da die Bearbeitung durch die BLV-Geschäftsstelle nur an Werktagen erfolgt. Dadurch kann nicht immer der Trainingsbeginn zum 1. eines Monats gewährleistet werden.

 

Veröffentlicht am 15. Januar 2025

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