EuGH verlangt Arbeitszeiterfassung
Veröffentlicht am 16. Mai 2019
In seinem Urteil vom 14.05.2019 verlangt der EuGH von den Arbeitgebern eine systematische Erfassung der Arbeitszeiten seiner Arbeitnehmer, aber auch seiner Beamten. Gerade im Lehrerberuf gibt es bislang eine solche Erfassung der Arbeitszeit nicht.
Welche Konsequenzen das Land Baden-Württemberg aus diesem Urteil für seine Lehrkräfte ziehen wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass der Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Mittelpunkt der EuGH-Entscheidung steht. BLV und Beamtenbund Tarifunion werden sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass das Land seinen Schutz- und Fürsorgepflichten gegenüber seinen Beamten und Arbeitnehmern nachkommt.
Lesen Sie hier die erste Stellungnahme des Deutschen Beamtenbundes Tarifunion (DBB).
Veröffentlicht am 16. Mai 2019