Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge für Angestellte zum 01. Juli 2023

Veröffentlicht am 25. Juli 2023

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Pflegeversicherung erhöhen sich von bisher 3,05% auf 3,4% sowie der Zuschlag zur Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte von bisher 0,35% auf 0,6%.

Entsprechend wird Zuschuss für freiwillig Versicherte auf maximal 84,79 Euro (bisher 76,06 Euro) erhöht.
Nach dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) ist eine Beitragsdifferenzierung nach der Anzahl der Kinder vorgesehen.
Eltern werden gestaffelte Beitragssätze nach Anzahl und Alter der Kinder eingeführt. Beschäftigte mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten und bis zum fünften Kind um 0,25% je Kind entlastet. Ab dem fünften Kind bleibt die Entlastung gleichbleibend in Höhe eines Abschlags von 1,0%. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat.
Im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2025 gilt ein vereinfachtes Nachweisverfahren. Dazu erhalten Beschäftigte mit Elterneigenschaft, die im Juni 2023 im Beschäftigungsverhältnis standen, ein Anschreiben zur Ermittlung der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Die beiliegende Rückantwort zur Selbstauskunft soll schnellstmöglich an das Landesamt gesandt werden.

Veröffentlicht am 25. Juli 2023

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