Bundesverfassungsgericht verpflichtet Berlin zu Nachbesserung bei Beamtenbesoldung

Quelle: ©AndreyPopov via Canva.com

Veröffentlicht am 19. November 2025

Derzeit sind noch rund 70 Verfahren zur Frage einer verfassungskonformen Beamtenbesoldung beim Bundesverfassungsgericht anhängig. In einem aktuellen Urteil wurde die Stadt Berlin verpflichtet, ihre Besoldungsstruktur nachzubessern.

Parallel dazu stehen neue Tarifverhandlungen an, deren Ergebnisse traditionell auch die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten beeinflussen und damit eine Möglichkeit bieten könnten, die Besoldung insgesamt verfassungskonform auszugestalten. Der Verhandlungsführer Andreas Dressel bezeichnete die Forderungen jedoch als utopisch.

Auch in Baden-Württemberg sind zahlreiche Klagen zur Rechtmäßigkeit der Besoldung derzeit vor Gericht. Vor diesem Hintergrund sieht BLV-Vorsitzender Thomas Speck Handlungsbedarf. Angesichts eines historischen Tiefstands bei der Zahl der Referendarinnen und Referendare an den beruflichen Schulen sowie eines generellen Personalmangels fordert er das Finanzministerium und die Landesregierung dazu auf, die aktuelle Besoldung anhand der weiterentwickelten Kriterien des Bundesverfassungsgerichts zu überprüfen.

Zugleich appelliert Thomas Speck, den Erlass weiterer Widerspruchsbescheide auszusetzen. Schließlich gelten „die weiterentwickelten Prüfkriterien nicht nur für Berlin, sondern für alle Bundesländer“, betont er. Eine zeitnahe Anpassung sei daher notwendig, um Rechtsklarheit zu schaffen und das wiederkehrende Hin und Her bei der Beamtenbesoldung zu beenden.

Den LinkedIn-Beitrag von Thomas Speck finden Sie hier.

Veröffentlicht am 19. November 2025

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