Wahrnehmung der Aufsichtspflicht außerhalb der Unterrichtszeit

Veröffentlicht am 3. April 2025

Wie lange muss ich ohne zwischenzeitlichen Unterricht in der Schule bleiben, um eine Aufsicht wahrzunehmen?

Bisher lag meine Gangaufsicht immer vor meinem Nachmittagsunterricht (13:20 Uhr bis 13:45 Uhr, anschließend Unterricht). Durch eine dauerhafte Änderung des Stundenplans endet mein Unterricht nun um 12:15 Uhr. Die Schulleitung habe ich gebeten, die Aufsicht neu zu organisieren, aber von dort keine Rückmeldung erhalten.
Sitze ich nun bis zum Ende des Jahres die Zeit ab und nehme meine Aufsicht wahr?

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Veröffentlicht am 3. April 2025

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