Kann Mehrarbeit (für Vertretung, Prüfungsaufsicht, etc. ) mit ausfallenden Schulstunden verrechnet werden. Wenn ja, wie?

Veröffentlicht am 29. Juni 2020

Mehrarbeit in Form von Vertretungsunterricht kann mit ausfallenden Unterrichtsstunden auf jeden Fall verrechnet werden, und zwar eins zu eins.
Da Prüfungsaufsicht keine Mehrarbeit in diesem Sinne darstellt, unseres Erachtens aber auf jeden Fall eine Mehrarbeit vorliegt, empfehlen wir, diese ebenfalls bei der Verrechnung von ausgefallenen Unterrichtsstunden zu berücksichtigen.
Da dieses Thema sehr komplex ist und hier nur vereinfacht dargestellt werden kann, empfehlen wir, den direkten Kontakt zum jeweiligen Bezirkspersonalrat aufzunehmen, dort sind unsere BLV-Experten zur Arbeitszeit sehr gerne bereit, umfangreicher die Thematik zu beleuchten. Kontaktieren Sie deshalb den zuständigen Vorsitzenden/die zuständige Vorsitzende (es handelt sich bei allen Vorsitzenden um BLV-Mitglieder!).

Veröffentlicht am 29. Juni 2020

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