Gehören Prüfungsaufsichten zur Mehrarbeit?

Veröffentlicht am 29. Juni 2020

Prüfungsaufsichten gehören (leider) nicht zur abrechnungsfähigen Mehrarbeit.
Der BLV ist jedoch der Ansicht, dass Prüfungsaufsichten sehr wohl bei der Verrechnung von Mehrarbeitsstunden mit ausgefallenen Unterrichtsstunden einbezogen werden sollten.

Veröffentlicht am 29. Juni 2020

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